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Kostenübernahme bei Verhütungsmitteln

Bild: Verliebtes Paar schaut sich in die Augen.

Pille, Spirale oder lieber Kondom? Verhütungsmittel schützen vor einer ungewollten Schwangerschaft. Welches Verhütungsmittel zu Ihnen passt, entscheiden Sie selbst. Wann wir Ihnen empfängnisverhütende Mittel bezahlen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

Übernimmt die DAK-Gesundheit Kosten für meine Verhütungsmittel?

Ja, wir zahlen für Ihre Verhütungsmittel, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie lassen sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin untersuchen beziehungsweise beraten. Erst dann ist es möglich, eine Verordnung für Verhütungsmittel zu erhalten.
  • Das Verhütungsmittel ist rezeptpflichtig, wie beispielsweise die Antibabypille.
  • Sie sind noch nicht 22 Jahre alt (Kostenübernahme bis einen Tag vor Ihrem 22. Geburtstag).
  • Sie erhalten ein Kassenrezept.
Die ärztliche Beratung kostet Sie nichts. Sie benötigen lediglich Ihre Gesundheitskarte.

Welche Verhütungsmittel zahlt mir die DAK?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir die Kosten für folgende rezeptpflichtige Verhütungsmittel:

  • Antibabypille
  • Hormonspirale
  • Kupferspirale
  • Hormonringe
  • hormonhaltige Implantate

Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr zahlen wir auch die ärztlich verordnete "Pille danach".

Welche Verhütungsmittel muss ich selbst zahlen?

Für Kondome, Portiokappen und Scheidendiaphragmen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. Denn diese Produkte sind nicht verordnungsfähig, das heißt, für sie können keine Rezepte ausgestellt werden.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Ja, sobald Sie 18 Jahre alt sind, gilt für Sie die Zuzahlungspflicht. Dann zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung, die zehn Prozent des Verkaufspreises ausmacht. Das sind mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. 

Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie  sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Wir zahlen Ihre ärztliche Beratung

Wir übernehmen die Kosten für Ihr Beratungsgespräch in der Frauenarzt-Praxis. In vielen Arztpraxen ist es erlaubt, dass Ihr Partner bei dem Beratungsgespräch dabei sein darf, wenn Sie es wünschen. Fragen Sie einfach nach. Darüber hinaus zahlen wir noch eine gynäkologische Untersuchung und einen Chlamydien-Test
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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