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Pille, Spirale oder lieber Kondom? Verhütungsmittel schützen vor einer ungewollten Schwangerschaft. Welches Verhütungsmittel zu Ihnen passt, entscheiden Sie selbst. Wann wir Ihnen empfängnisverhütende Mittel bezahlen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
Ja, wir zahlen für Ihre Verhütungsmittel, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die ärztliche Beratung kostet Sie nichts. Sie benötigen lediglich Ihre Gesundheitskarte.
Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir die Kosten für folgende rezeptpflichtige Verhütungsmittel:
Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr zahlen wir auch die ärztlich verordnete "Pille danach".
Für Kondome, Portiokappen und Scheidendiaphragmen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. Denn diese Produkte sind nicht verordnungsfähig, das heißt, für sie können keine Rezepte ausgestellt werden.
Ja, sobald Sie 18 Jahre alt sind, gilt für Sie die Zuzahlungspflicht. Dann zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung, die zehn Prozent des Verkaufspreises ausmacht. Das sind mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro.
Ob Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen können, erfahren Sie hier.
Wir übernehmen die Kosten für Ihr Beratungsgespräch in der Frauenarzt-Praxis. In vielen Arztpraxen ist es erlaubt, dass Ihr Partner bei dem Beratungsgespräch dabei sein darf, wenn Sie es wünschen. Fragen Sie einfach nach. Darüber hinaus zahlen wir noch eine gynäkologische Untersuchung und einen Chlamydien-Test.