Kostenübernahme bei Verhütungsmitteln
Pille, Spirale oder lieber Kondom? Verhütungsmittel schützen vor einer ungewollten Schwangerschaft. Welches Verhütungsmittel zu Ihnen passt, entscheiden Sie selbst. Wann wir Ihnen empfängnisverhütende Mittel bezahlen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
Übernimmt die DAK-Gesundheit Kosten für meine Verhütungsmittel?
Ja, wir zahlen für Ihre Verhütungsmittel, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie lassen sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin untersuchen beziehungsweise beraten. Erst dann ist es möglich, eine Verordnung für Verhütungsmittel zu erhalten.
- Das Verhütungsmittel ist rezeptpflichtig, wie beispielsweise die Antibabypille.
- Sie sind noch nicht 22 Jahre alt (Kostenübernahme bis einen Tag vor Ihrem 22. Geburtstag).
- Sie erhalten ein Kassenrezept.
Welche Verhütungsmittel zahlt mir die DAK?
Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir die Kosten für folgende rezeptpflichtige Verhütungsmittel:
- Antibabypille
- Hormonspirale
- Kupferspirale
- Hormonringe
- hormonhaltige Implantate
Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr zahlen wir auch die ärztlich verordnete "Pille danach".
Welche Verhütungsmittel muss ich selbst zahlen?
Für Kondome, Portiokappen und Scheidendiaphragmen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. Denn diese Produkte sind nicht verordnungsfähig, das heißt, für sie können keine Rezepte ausgestellt werden.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Ja, sobald Sie 18 Jahre alt sind, gilt für Sie die Zuzahlungspflicht. Dann zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung, die zehn Prozent des Verkaufspreises ausmacht. Das sind mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro.