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Mit Überwachungsmonitoren können die Atem- und Herztätigkeit und zusätzlich die Sauerstoffsättigung des Blutes überwacht werden. Bei einer lebensbedrohenden Situation wie beispielsweise einem Atemstillstand wird ein Alarm ausgelöst. Die Überwachung von Babys ist meistens nur in den ersten zwölf Lebensmonaten notwendig.
Wir übernehmen die Kosten für Überwachungsmonitore, die von einem Arzt verordnet wurden. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte wie beispielsweise besondere Einmalelektroden entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Wenn Sie den Überwachungsmonitor nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.