Überwachungsmonitore
Mit Überwachungsmonitoren können die Atem- und Herztätigkeit und zusätzlich die Sauerstoffsättigung des Blutes überwacht werden. Bei einer lebensbedrohenden Situation wie beispielsweise einem Atemstillstand wird ein Alarm ausgelöst. Die Überwachung von Babys ist meistens nur in den ersten zwölf Lebensmonaten notwendig.
Kostenübernahme
Wir übernehmen die Kosten für Überwachungsmonitore, die von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wurden. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte wie beispielsweise besondere Einmalelektroden entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Darauf haben Sie Anspruch
- ein Therapie-Gerät, inklusive internem Akku und dem notwendigen Zubehör, welches den Qualitätsstandards entsprechen.
- Aushändigung der notwendigen Erstausstattung (z.B. Zubehör, Bedienungsanleitung) zur Nutzung des Hilfsmittels
- Auslieferung und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels durch ausgebildetes Fachpersonal
- Transportverpackung (transportsichere Tasche oder sonstige, für die mehrfache Nutzung geeignete Verpackung)
- hygienische Aufbereitung nach den aktuellen Hygienestandards, notwendige Wartungsarbeiten sowie gegebenenfalls sicherheitstechnische Kontrollen (STK)
- Rückholung des Hilfsmittels
- Zubehör: Elektroden, Patientenkabel, Sensoren, interne Akkus
Vertragspartner
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Rückgabe
Wenn Sie den Überwachungsmonitor nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.
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