Sicherheitshinweis

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  • Kostenübernahme

    Wenn Ihr Arzt Ihnen eine medizinisch notwendige Sitzhilfe verordnet hat, übernehmen wir die Kosten dafür. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

    Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.

  • Sie haben Anspruch auf:

    • Hilfsmittel, die die Qualitätsstandards erfüllen
    • individuelle, geschlechtsspezifische Beratung und Betreuung durch geschultes Fachpersonal
    • Information über die Handhabung und Pflege der Hilfsmittel
    • kostenfreie Auslieferung
    • erforderliche Nachbetreuung und Reparaturen
    • Wartung und Instandsetzung, gegebenenfalls Ersatzbeschaffung
    • sicherheitstechnische Kontrollen
    • gegebenenfalls Zubehör
    • kostenfreie Rückholung und Entsorgung
  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Rückgabe

    Über die Rückgabepflicht berät Sie Ihr Vertragspartner bei Auslieferung des Hilfsmittels.