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Sitzhilfen dienen der Kompensation ausgeprägter Sitzfehlhaltungen und/oder Sitzhaltungsinstabilitäten (z.B. Sitzschalen bei schwerstbehinderten Kindern). Sie sollen ein dauerhaftes Sitzen in physiologischer Haltung ermöglichen. Die Sitzhilfe kann die Grundlage aller weiteren Behandlungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen sein. Lassen Sie sich bei einem unserer Vertragspartner umfassend beraten.
Wenn Ihr Arzt Ihnen eine medizinisch notwendige Sitzhilfe verordnet hat, übernehmen wir die Kosten dafür. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Über die Rückgabepflicht berät Sie Ihr Vertragspartner bei Auslieferung des Hilfsmittels.