Sitzhilfen
Sitzhilfen dienen der Kompensation ausgeprägter Sitzfehlhaltungen und/oder Sitzhaltungsinstabilitäten (z.B. Sitzschalen bei schwerstbehinderten Kindern). Sie sollen ein dauerhaftes Sitzen in physiologischer Haltung ermöglichen. Die Sitzhilfe kann die Grundlage aller weiteren Behandlungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen sein. Lassen Sie sich bei einem unserer Vertragspartner umfassend beraten.
Kostenübernahme
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Darauf haben Sie Anspruch
- Hilfsmittel, die die Qualitätsstandards erfüllen
- individuelle, geschlechtsspezifische Beratung und Betreuung durch geschultes Fachpersonal
- Information über die Handhabung und Pflege der Hilfsmittel
- kostenfreie Auslieferung
- erforderliche Nachbetreuung und Reparaturen
- Wartung und Instandsetzung, gegebenenfalls Ersatzbeschaffung
- sicherheitstechnische Kontrollen
- gegebenenfalls Zubehör
- kostenfreie Rückholung und Entsorgung
Vertragspartner
Rückgabe
Über die Rückgabepflicht berät Sie Ihr Vertragspartner bei Auslieferung des Hilfsmittels.
Wie kann ich dir weiterhelfen?
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