Psychotherapie: Damit Sie wieder selbstbestimmt leben

Jeder ist mal niedergeschlagen. Wenn Sie aber kaum noch gute Tage haben, könnte Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung helfen. Darüber sollten Sie mir Ihrer Hausarztpraxis sprechen oder Sie vereinbaren direkt einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde.
Akuthilfe bei der psychotherapeutischen Sprechstunde
Bei diesem Termin erfahren Sie, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt. Die Therapeutin bespricht mit Ihnen, welche weiteren Schritte sinnvoll sind. Der Psychotherapeut entscheidet, ob eine einmalige Sprechstunde reicht oder ob mehrere Termine zur Einschätzung notwendig sind. Nach Abschluss der Sprechstunde empfiehlt die Therapeutin beispielsweise eine der folgenden Anschlussbehandlungen: ambulante psychotherapeutische Akutbehandlung, ambulante Psychotherapie oder stationäre Behandlung. in mögliches Ergebnis der psychotherapeutischen Sprechstunde wäre aber beispielsweise auch, dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind oder eine fachärztliche Vorstellung erfolgen sollte. Diese Empfehlung ist auf dem Formblatt PTV11, welches Sie im Anschluss an die Sprechstunde bekommen, enthalten. Außerdem erhalten Sie einen 12-stelligen Vermittlungscode.
Ambulante Psychotherapie
Wurde Ihnen eine ambulante Psychotherapie empfohlen, kann es dennoch sein, dass der Therapeut, bei dem Sie in der Sprechstunde waren, keine Kapazität hat, die Psychotherapie durchzuführen. Sie müssen sich in diesem Fall eigenständig um einen Therapieplatz kümmern. Auf dem Formblatt PTV11 ist auch vermerkt, welches Therapieverfahren empfohlen wird (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, systemische Therapie, analytische Psychotherapie). Damit die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, muss die Therapeutin eine Kassenzulassung haben. Folgende Wege empfehlen wir, um einen Therapeuten mit Kassenzulassung zu finden.
- Terminservicestelle 116 117 (telefonisch oder über die Website) – Vermittlungscode bereithalten (laut SGB V besteht bei vermerkter erhöhter Dringlichkeit Anspruch auf eine Terminvergabe innerhalb von vier Wochen, bei psychotherapeutischer Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen)
- DAK Arztsuche/Psychotherapeutensuche: hier die Zeile „Fachgebiet“ freilassen, PLZ oder Stadt angeben, bei „Fachrichtung & Spezialisierung“ das empfohlene Verfahren (Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologie, fundierte Therapie oder Analytische Psychotherapie) auswählen
- Bundespsychotherapeutenkammer (von hier aus werden Sie zur zuständigen Landeskammer weitergeleitet)
- Therapie.de: hier sind Ausbildungsinstitute nach Therapieverfahren und Postleitzahl mit Telefonnummern gelistet. Oft gelangt man so schneller an einen Therapieplatz.
Wichtig: nur die Verfahren Verhaltenstherapie, systemische Therapie, Tiefenpsychologie & Psychoanalyse werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt! Bei den Instituten sollte angefragt werden, ob sie eine Kassenzulassung haben.
Bezahlen gesetzliche Krankenkassen auch Online-Therapie?
Ja, jedoch nur, wenn die behandelnde Therapeutin eine Kassenzulassung besitzt und eine gesicherte Videoplattform, über die die Behandlung stattfindet, zur Verfügung stellen können. Außerdem entscheidet der Therapeut, ob das Krankheitsbild für eine Behandlung per Videosprechstunde geeignet ist.
Auch die psychotherapeutische Sprechstunde und die Probatorik können online durchgeführt werden. Zumeist ist es jedoch sinnvoll, wenn der Ersttermin in Präsenz stattfindet.
Erstattungsfähige Therapieverfahren (Therapieformen)
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie betrachtet das Verhalten von Menschen in ihrem Alltag und in besonderen Situationen. Man fokussiert sich auf die Gegenwart und probiert bestimmte Mechanismen zu verstehen. Ziel ist es schnell Methoden zu erlernen, mit Hilfe derer es einem schnell besser geht. Eine spezielle Form der Verhaltenstherapie ist die Expositionstherapie. Hier werden nach einem Stufenprinzip Situationen nachgestellt, die Ihnen Angst machen (Beginn z.B. mit dem Foto eines Fahrstuhls oder der gedanklichen Vorstellung eines Fahrstuhls). Sie lernen, Ihre Ängste Stück für Stück zu kontrollieren und zu überwinden.
Tiefenpsychologische Therapie
Die Tiefenpsychologische Therapie konzentriert sich auf die Bearbeitung von aktuellen inneren Konflikten und sucht auf dieser Basis nach möglichen Ursachen in der Persönlichkeit oder der Vergangenheit des Patienten. Sie sucht den Ursprung von seelischen Problemen zum Beispiel in unbewussten Kindheitskonflikten. Um diese aufzudecken, setzen Sie sich im Gespräch mit Ihrer Lebensgeschichte auseinander. Ziel ist es, die Konflikte nachzuempfinden und schließlich zu überwinden.
Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse)
Diese Therapieform hat das Ziel, unbewusste innere Konflikte aus der Vergangenheit zu erkennen und aufzuarbeiten. Verdrängte Gefühle und Erinnerungen können einen Menschen so negativ beeinflussen und blockieren, dass er dadurch krank wird. Ziel der Analytischen Psychotherapie ist es, sich dieser Gefühle und Erinnerungen zu stellen und mit Hilfe des Therapeuten daran zu arbeiten, dass diese den Menschen nicht mehr krank machen. Die Gefühle und Erinnerungen sind in der Regel in der Vergangenheit zu finden.
Systemische Psychotherapie
Die systemische Psychotherapie versucht Probleme aufzulösen, die ein Resultat sozialer Beziehungen sind. Der Mensch wird im Zusammenspiel mit seinem sozialen Umfeld betrachtet. Manchmal werden daher Bezugspersonen in die Therapie eingebunden. Vorteil: Kommunikation und soziale Beziehungen werden gestärkt. Der Wirksamkeitseintritt ist ähnlich schnell wir bei der Verhaltenstherapie.
Weitere Therapieverfahren
Neben den oben anerkannten Therapien gibt es weitere Methoden, deren Kosten jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Hierüber entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Sie suchen einen Psychotherapeuten?
Sie haben freie Wahl – nur eine Kassenzulassung muss Ihr Therapeut haben. Bevor Sie eine Therapie wahrnehmen können, ist die Teilnahme an der psychotherapeutischen Sprechstunde notwendig. Bei der Terminfindung hilft Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117. Halten Sie für das Telefonat Ihre DAK-Gesundheitskarte bereit. Die Wartezeit sollte nicht mehr als vier Wochen betragenErst nach der Sprechstunde beginnt bei Bedarf die Psychotherapie bzw. zunächst die Probatorik. Es kann sein, dass Sie sich selber um einen Therapieplatz kümmern müssen. Hierbei unterstützt sie ebenfalls die 116 117 oder der DAK-Gesundheit Arztfinder.
Fachbereich der DAK-Gesundheit

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