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Mit Pflanzenheilkunde gesund werden

Die Pflanzenheilkunde bzw. Phytotherapie gehört zu den ältesten medizinischen Ver-fahren der Naturheilkunde und ist auf allen Kontinenten und in allen Kulturen beheimatet. Arzneimittel mit rein pflanzlichen Inhaltsstoffen, sogenannte Phytopharmaka, helfen gegen viele Beschwerden und können innerlich und äußerlich angewendet werden. Es gibt sie in unterschiedlichen Formen – zum Beispiel als Tee, Saft, Tinktur, Aufguss oder Tablette.

In Deutschland müssen pflanzliche Fertigarzneimittel grundsätzlich gemäß den Bestimmungen des Arzneimittelrechts behördlich zugelassen werden, d.h. Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Präparate sind nachgewiesen.

Übernimmt die DAK-Gesundheit Kosten für Naturheilarzneimittel der Phytotherapie?

Wir beteiligen uns mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Naturheilarzneimittel der Phytotherapie. Dies ist eine  Extra-Leistung, die über den gesetzlichen Standard hinausgeht. Für diese stellen wir Ihnen insgesamt 180 Euro im Jahr zur Verfügung. Wie diese sich aufteilen, erfahren Sie unter Extra-Leistungen.
Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Extra-Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird.

Bitte beachten Sie: Wir können uns nur an den Kosten beteiligen, wenn Ihnen die Präparate von einem zugelassenen Arzt mit einer anerkannten Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren" verschrieben wurden.

Wie bekomme ich für Naturarzneimittel der Phytotherapie Geld zurück?

Reichen Sie das Rezept für die Naturheilarzneimittel und die Apothekenrechnung bei Ihrem DAK-Servicezentrum ein. Die Kosten der ärztlichen Behandlung tragen Sie selbst.

Sie haben noch Fragen? Ihr Kundenberater berät Sie gerne im Chat oder per Telefon.