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  • Kostenübernahme

    Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für Pflegebetten und deren Zubehör. Voraussetzung ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.


    Besteht kein Pflegegrad, kann ggf. alternativ eine Versorgung mit einem Krankenbett (auch behindertengerechtes Bett genannt) über die DAK-Gesundheit infrage kommen. Sprechen Sie dazu mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt.


    Handelsübliche Senioren-/Komfortbetten (höhere oder in Stufen einstellbare Liegehöhe, verstellbare Liegefläche oder nicht fahrbar) fallen allerdings nicht hierunter.

  • Sie haben Anspruch auf:

    • funktionsgerechte und technisch einwandfreie Hilfsmittel gemäß den Qualitätsstandards
    • einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit
    • taggleiche Lieferung
    • Anlieferung, Montage, Anpassung, Wartung, Reparatur und Abholung des Pflegehilfsmittels sowie eine Beratung und umfassende Einweisung des Pflegebedürftigen oder einer von ihm beauftragten Person in den sachgerechten Gebrauch der Pflegehilfsmittel
    • eine neue Matratze
    • Liegeflächenmaße: 90 x 190 cm bis 100 x 200 cm bis zu einer max. Arbeitslast von 220 kg

    Matratze (Mindestanforderungen):

    • Höhe mind.12 cm, bei zweischichtigem Aufbau Oberschicht mind. 4 cm
    • Offenporiger Kaltschaum RG 40-50 (DIN EN ISO 845) mit Stauchhärte mind. 2,5 (DIN EN ISO 3386) bzw. RG 50 (DIN EN ISO 845) mit Stauchhärte 3,7 (DIN EN ISO 3386) nach Ökotex- Standard 100
    • schwer entflammbar nach DIN EN 597 Teil 1 und 2
    • Trikotmatratzenhülle schwer entflammbar nach DIN EN 4102 bzw. schwerentzündbarem Polyesterbezug

    Zubehör und Zurüstungen (bei Bedarf):

    • Bettgalgen
    • Matratze
    • Seitengitter
    • Aufrichthilfen
    • Bettverkürzungen
    • Bettverlängerungen
  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Rückgabe

    Wenn Sie das Pflegebett nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.