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Pflegebetten/Krankenbetten kommen zum Einsatz, wenn der Pflegebedürftige nicht mehr mobil sein kann, über weite Teile des Tages bettlägerig ist oder die Pflege ganz oder teilweise im Bett vorgenommen werden muss. Besteht kein Pflegegrad, kann bei medizinsicher Notwendigkeit ebenfalls eine Versorgung mit einem Spezialbett angezeigt sein.
Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für Pflegebetten und deren Zubehör. Voraussetzung ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Besteht kein Pflegegrad, kann ggf. alternativ eine Versorgung mit einem Krankenbett (auch behindertengerechtes Bett genannt) über die DAK-Gesundheit infrage kommen. Sprechen Sie dazu mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt.
Handelsübliche Senioren-/Komfortbetten (höhere oder in Stufen einstellbare Liegehöhe, verstellbare Liegefläche oder nicht fahrbar) fallen allerdings nicht hierunter.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Wenn Sie das Pflegebett nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.