Pflegebetten
Pflegebetten/Krankenbetten kommen zum Einsatz, wenn der oder die Pflegebedürftige nicht mehr mobil sein kann, über weite Teile des Tages bettlägerig ist oder die Pflege ganz oder teilweise im Bett vorgenommen werden muss. Besteht kein Pflegegrad, kann bei medizinsicher Notwendigkeit ebenfalls eine Versorgung mit einem Spezialbett angezeigt sein.
Kostenübernahme
Besteht kein Pflegegrad, kann ggf. alternativ eine Versorgung mit einem Krankenbett (auch behindertengerechtes Bett genannt) über die DAK-Gesundheit infrage kommen. Sprechen Sie dazu mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.
Handelsübliche Senioren-/Komfortbetten (höhere oder in Stufen einstellbare Liegehöhe, verstellbare Liegefläche oder nicht fahrbar) fallen allerdings nicht hierunter.
Darauf haben Sie Anspruch
- funktionsgerechte und technisch einwandfreie Hilfsmittel gemäß den Qualitätsstandards
- einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit
- taggleiche Lieferung
- Anlieferung, Montage, Anpassung, Wartung, Reparatur und Abholung des Pflegehilfsmittels sowie eine Beratung und umfassende Einweisung des Pflegebedürftigen oder einer von ihm beauftragten Person in den sachgerechten Gebrauch der Pflegehilfsmittel
- eine neue Matratze
- Liegeflächenmaße: 90 x 190 cm bis 100 x 200 cm bis zu einer max. Arbeitslast von 220 kg
Matratze (Mindestanforderungen):
- Höhe mind.12 cm, bei zweischichtigem Aufbau Oberschicht mind. 4 cm
- Offenporiger Kaltschaum RG 40-50 (DIN EN ISO 845) mit Stauchhärte mind. 2,5 (DIN EN ISO 3386) bzw. RG 50 (DIN EN ISO 845) mit Stauchhärte 3,7 (DIN EN ISO 3386) nach Ökotex- Standard 100
- schwer entflammbar nach DIN EN 597 Teil 1 und 2
- Trikotmatratzenhülle schwer entflammbar nach DIN EN 4102 bzw. schwerentzündbarem Polyesterbezug
Zubehör und Zurüstungen (bei Bedarf):
- Bettgalgen
- Matratze
- Seitengitter
- Aufrichthilfen
- Bettverkürzungen
- Bettverlängerungen
Vertragspartner
Rückgabe
Wenn Sie das Pflegebett nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.