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  • Kostenübernahme

    Wir übernehmen die Kosten für Orthesen, die Ihnen ein Arzt verordnet hat.


    Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Lieferanten zahlen.


    Sie haben Anspruch auf eine Orthese je betroffenem Körperteil. Ein Mehrbedarf muss vom Arzt begründet und vom Lieferanten zur Prüfung bei uns eingereicht werden.


    Sofern Sie sich für ein Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner. Bei Wunschprodukten empfehlen wir Ihnen einen Preisvergleich zwischen unseren Vertragspartnern, da die Aufzahlungssumme unterschiedlich hoch ausfallen kann.


    Bitte beachten Sie: Orthesen, die als Vorsorgeschutz vor Verletzungen (z.B. Sportorthesen) abgegeben werden, sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

  • Sie haben Anspruch auf:

    • qualitativ geprüft und für die Versorgung zugelassene Lieferanten mit fachlich qualifiziertem Personal
    • eine bedarfsgerechte, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung
    • Bedarfsfeststellung, hilfsmittelbezogene Beratung einschließlich der Auswahl der geeigneten Hilfsmittel
    • Anprobe und gegebenenfalls Erprobungsphase
    • Einweisung in den sachgerechten Umgang im Gebrauch der Hilfsmittel, einschließlich der sachgerechten Pflege
    • Änderungen, Instandsetzungen und notwendige Ersatzbeschaffungen
    • Auslieferung innerhalb von drei Werktagen
    • telefonische Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten
    • individuelle Messung zu Beginn der Versorgung sowohl für die Abgabe von Konfektionsware als auch bei der Versorgung mit Unikaten
    • mindestens ein aufzahlungsfreies Produkt, welches medizinisch und technisch-funktional auf dem aktuellen Stand ist
    • praxisgerechte Passform
    • Aufklärung über die Kassenleistung und ausführliche Beratung bei Wunsch nach privaten Mehrleistungen
  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Rückgabe

    Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.