Nebenberuflich selbstständig: Tipps zur Krankenversicherung

Nebenberuflich selbstständig in der Krankenversicherung: Junger Mann sitzt auf Bürostuhl und hält Handy in der Hand.

Wer nebenberuflich selbstständig ist, steht bei der Krankenversicherung oft vor besonderen Fragen. Je nach Status – angestellt, studierend oder arbeitssuchend – gelten unterschiedliche Regelungen. Entscheidend ist, wieviel Zeit und Einkommen die Selbstständigkeit umfasst und wie Sie krankenversichert sind. 
Hier finden Sie Informationen über die wichtigsten Regeln, Einkommensgrenzen und in welchem Fall Sie Beiträge auf Ihre zusätzlichen Einnahmen zahlen müssen.

 

Hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig

Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin einer Hauptbeschäftigung nachgehen und nur nebenberuflich selbstständig tätig sind, sind sie über die Hauptbeschäftigung krankenversichert. Beiträge für Ihre selbstständige Tätigkeit fallen in der Regel nicht an. 

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Wichtig: Die Nebentätigkeit darf in Arbeitszeit und Gewinn den Hauptberuf nicht übersteigen. Ist dies doch der Fall, wird Ihre nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich gewertet und die Versicherungspflicht endet. Sie können sich dann freiwillig bei uns in der Krankenversicherung weiterversichern. Sie gelten auch als hauptberuflich selbstständig tätig, wenn Sie jemanden anstellen. Ausgenommen ist ein einzelner Minijobber oder eine einzelne Minijobberin

Ausnahme: Wann fallen Beiträge auf die nebenberufliche Selbstständigkeit an?

Wenn Sie neben Ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich nebenberuflich selbstständig sind und Versorgungsbezüge oder eine gesetzliche Rente erhalten, zahlen Sie auf Ihr Arbeitseinkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit auch Beiträge.

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Während des Studiums nebenberuflich selbstständig

Einige Studierende sind während des Studiums nebenberuflich selbstständig. Welche Auswirkungen hat dies auf die Krankenversicherung? Folgende Möglichkeiten haben Studierende: 

  • Familienversicherung: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können sich Studierende über ihre Eltern oder Ehepartner beziehungsweise Ehepartnerin beitragsfrei in der Krankenversicherung familienversichern. Aber: Um in der Familienversicherung bleiben zu können, dürfen sie nicht mehr als 535 (2025) / 565 (2026) Euro  verdienen. Zudem dürfen Studenten und Studentinnen maximal 20 Wochenstunden arbeiten. Die Einkommensgrenze und der begrenzte zeitliche Umfang gilt auch für die nebenberufliche Selbstständigkeit.
  • Studentische Krankenversicherung: Falls sie mit der selbstständigen Nebentätigkeit mehr als 535 (2025) / 565 (2026) Euro verdienen oder wenn sie älter sind als 25 Jahre, endet die Familienversicherung. Sie müssen sich dann selbst krankenversichern. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung ist, dass Studierende nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, also der Großteil der Zeit weiterhin für das Studium aufgewendet wird. Der Krankenkassenbeitrag wird anhand des BAföG-Satzes ermittelt. Zusätzliche Beiträge für die nebenberufliche Selbstständigkeit fallen für die Krankenversicherung in der Regel nicht an.
  • Freiwillig gesetzlich versichert: Übersteigt die selbstständige Nebentätigkeit 20 Wochenstunden, gilt sie als hauptberuflich. Studierende müssen sich dann freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. 

Arbeitslos und nebenberuflich selbstständig

Wenn Sie als arbeitslos gemeldet sind, können Sie sich nebenberuflich selbstständig machen. Sprechen Sie dazu am besten mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Jobcenter, da es hierbei einige Einschränkungen gibt. Zum Beispiel muss die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegen. Solange Sie als arbeitslos gelten, übernimmt die Agentur für Arbeit Ihre Beiträge zur Krankenversicherung. Und: Solange die Tätigkeit als „nebenberuflich“ gilt, zahlen Sie keine  Beiträge zur Krankenversicherung auf das zusätzliche Einkommen.

 

Nebenberuflich selbstständig – darauf sollten Sie in der Krankenversicherung achten:

  • Rechtzeitig die Krankenkasse über die nebenberufliche Selbstständigkeit informieren.
  • Klären, ob die nebenberufliche Selbstständigkeit auch als "nebenberuflich" bewertet wird, damit Versichertenstatus und die Beitragsverpflichtungen klar sind.
  • Arbeitszeit, Höhe des Einkommens und Einkommensgrenze der nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit im Blick behalten und bei Erhöhung der Krankenversicherung melden.
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