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In Deutschland leiden mehr als fünf Millionen Menschen unter Blasenschwäche oder sogar Stuhlinkontinenz. Inkontinenzhilfen geben betroffenen Menschen Sicherheit.
Die saugenden Hilfsmittel gibt es in verschiedenen Formen:
Die hautfreundlichste Inkontinenzhilfe ist die erste Variante: eine Vorlage mit Netzhose. Wenn dies bei Ihnen nicht ausreicht oder nicht zu Ihrem Krankheitsbild passt, können auch Inkontinenzhosen infrage kommen. Die wiederverschließbaren Modelle reichen in der Regel aus, da Inkontinenzunterhosen keinen therapeutischen Vorteil bieten.
Die Kosten für saugende Inkontinenzhilfen, die zu Hause angewandt werden, übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Reichen Sie auch die Folgeverordnung bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Wenn Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt gegebenenfalls eine private Aufzahlung für Sie an. Bitte lassen Sie durch den Vertragspartner beraten.
bei mobilen und nicht dauernd bettlägerigen Versicherten ist im besonders geprüften Einzelfall auch eine Versorgung mit Inkontinenzunterhosen (sogenannte „Pants“) möglich, wenn beispielsweise
Bei Kindern sind – neben den medizinischen – auch die persönlichen Bedürfnisse der Kinder und deren pflegenden Eltern/Angehörigen besonders zu berücksichtigen, um eine für den/die Betroffenen/Familien möglichst zufriedenstellende Versorgung zu erreichen. Als anspruchsberechtigt in diesem Sinne gelten Kinder vom vollendeten dritten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Bitte stimmen Sie sich dazu mit dem Lieferanten ab. Dieser entscheidet über den Verbleib von Produkten, die von Ihnen nicht mehr benötigt werden. Die Ware wird entweder abgeholt (für Sie kostenfrei) oder zur Entsorgung bzw. anderweitigen Nutzung freigegeben.
Ihre DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für dieses Hilfsmittel, wenn Ihr Arzt Ihnen ein Kassenrezept, also eine rosa Verordnung, ausgestellt hat. Darauf sollte der Arzt die Diagnose, die Art der notwendigen Inkontinenzhilfen, den durchschnittlichen Monatsbedarf je Produkt sowie den Gültigkeitszeitraum angeben.
Sie erhalten die Inkontinenzhilfen von Vertragspartnern der DAK-Gesundheit – renommierten deutschen Anbietern mit viel Erfahrung in Sachen Inkontinenzhilfen. Welche Anbieter für ihre Region zuständig ist, erfahren Sie über unseren Hilfsmittellotsen.
Wenden Sie sich mit Ihrer ärztlichen Verordnung für Inkontinenzhilfen einfach an den gewählten Vertragspartner. Dieser liefert Ihnen die qualitätsgeprüften Hilfsmittel bequem nach Hause, auf Wunsch auch in neutraler Verpackung. Individuelle Beratung durch geschultes Personal der Vertragspartner sowie bei Bedarf Hausbesuche sind inklusive. Selbstverständlich können Sie auch wählen, ob Sie Ihr Anliegen einem weiblichen oder männlichen Mitarbeiter schildern.
Alternativ können Sie die Verordnung auch in Ihrem DAK-Servicezentrum abgeben. Als Ihre Krankenkasse kümmern wir uns gern für Sie um alles Weitere.
Die Hilfsmittel sind bis auf die gesetzliche Zuzahlung für Sie kostenfrei. Bei besonderen Wünschen bezüglich Ihrer Inkontinenzhilfen ist möglicherweise eine Extra-Zuzahlung durch Sie erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich deshalb direkt beim Lieferanten nach den genauen Konditionen.
Bei Fragen rund um die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfen wenden Sie sich bitte direkt an das geschulte Personal des für Sie zuständigen Anbieters. Wenn Sie zum Thema Kostenübernahme und Zuzahlung noch etwas wissen möchten, sind Sie bei einem Kundenberater in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe richtig.