Tracheostoma-Hilfsmittel
Laryngektomie, Tracheostoma, Trachealkanüle, künstliche Nase – keine einfache Situation. Wir unterstützen Sie gemeinsam mit unseren Vertragspartnern!
Kostenübernahme
Die Auswahl an Hilfsmitteln für Tracheotomierte und Laryngektomierte ist groß. Die Behandlung erfordert sehr viel Beratung und Einfühlungsvermögen. Nutzen Sie unsere Vertragspartner, die Ihnen mit kompetentem Fachpersonal zur Seite stehen.
Die Kosten für diese Hilfsmittel übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, spätestens alle drei Monate bei monatlicher Lieferung. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann so Ihren individuellen Hilfsmittelbedarf auf Ihre aktuelle Situation anpassen.
Darauf haben Sie Anspruch
- hilfsmittelbezogene Beratung und Erstversorgung postoperativ oder im Rahmen des Überleitungsmanagements in den häuslichen, ambulanten oder vollstationären Bereich.
- bedarfsgerechte Versorgung mit Hilfsmitteln bei Tracheostoma und Laryngektomie, spätestens mit dem Tag der Entlassung einschließlich der Wochenend- und Feiertage
- ausführliche Information über Handhabung, Pflege, Nutzungsintensität, Verbrauch und effektiven Einsatz der Hilfsmittel
- mindestens drei Beratungsbesuche innerhalb der ersten drei Monate nach Anlage des Tracheostomas und nach Entlassung aus dem Krankenhaus zur Beratung und Versorgung
- gegebenfalls Ausweitung der Beratungsbesuche auf die pflegenden Angehörigen und/oder den beteiligten Pflegedienst bzw. das Pflegefachpersonal in vollstationären Pflegeeinrichtungen
- weitere Beratungsbesuche bei Bedarf auch nach Ablauf der ersten drei Monate
- Information über alle wesentlichen Schritte im Versorgungsprozess
- Abstimmung notwendige Termine zur Anpassung oder Auslieferung rechtzeitig im Vorfeld
- Hausbesuche, ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und mit Einverständnis
- schriftliche Übergabe der Kontaktdaten des gewählten Vertragspartners
- persönliche und telefonische Auskunft und Beratung an mindestens fünf Tagen (Werktagen) in der Woche durch fachkompetentes deutschsprachiges Personal
- technischer Notdienst an 365 Tagen (24 Stunden) über eine Servicerufnummer (für den Anrufer aus dem deutschen Festnetz kostenlos), der die notfallmäßige Versorgung mit Hilfsmitteln den medizinischen Anforderungen entsprechend bedarfsgerecht sichergestellt
- fachgerechte Versorgung orientiert an den bestehenden Versorgungsleitlinien anerkannter Fachgesellschaften
- auf Wunsch geschlechterspezifische Beratung
- Fachpersonal (Krankenpfleger/-schwester bzw. Kinderkrankenpfleger/-schwester mit einschlägiger Berufserfahrung) mit ständiger Fort- und Weiterbildung
- reine Produktnachlieferung durch Medizinprodukteberater bzw. auf dem Versandweg frei Haus, sofern der Versorgungsfall dies zulässt
- Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Qualitätsstandards erfüllen
- herstellerunabhängiger Produkteinsatz, sofern möglich
Die Pauschale für Tracheotomierte und Laryngektomierte beinhaltet alle notwendigen Hilfsmittel. Hierzu zählen insbesondere:
- Tracheal- und Sprechkanülen, auch Sonder- und Maßanfertigungen (Siebung, Kürzen, Fensterung)
- Zubehör für Kanülen (z.B. Duschschutz, Lätzchen, tracheale Schutztücher, Schutzrolli, Haltebänder etc.)
- Filter (-kassetten)
- Cuffdruckmesser
- Trachealspreizer
- Pflasterversorgung des Tracheostomas
- Stomabutton
- künstliche Nasen, HME-Filter
- Trachealkompressen
- Mullkompressen
- Kanülenreinigungsbürsten
- Pflege- und Reinigungsmittel
- Handschuhe
- Sprechhilfen
- Sprachverstärker
- Shuntventile
Vertragspartner
Rückgabe
Über die Rückgabepflicht berät Sie Ihr Vertragspartner bei Auslieferung des Hilfsmittels.