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Toilettenrollstühle

Hilfsmittel: Portrait von einem älteren Herrn

Wenn Patientinnen und Patienten Schwierigkeiten haben, die Toilette zu erreichen oder zu benutzen, kann ein Toiletten-Rollstuhl sinnvoll sein. Voraussetzung für die Kostenübernahme der DAK-Gesundheit: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verordnet Ihnen ein solches Hilfsmittel.

Kostenübernahme

Die Kosten für den Toilettenrollstuhl übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Er wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist bei der erstmaligen Versorgung eine ärztliche Verordnung. Diese gilt für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren. Für die weitere Versorgung erklären Sie lediglich gegenüber dem Vertragspartner, dass Sie den Toilettenrollstuhl weiterhin benötigen.

Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzliche Hilfsmittel-Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen. Private Aufzahlungen können entstehen, wenn Sie sich einen Wunschtoilettenrollstuhl aussuchen.

Darauf haben Sie Anspruch

  • einen Toilettenrollstuhl, der den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Normen sowie den technischen und medizinischen Anforderungen entspricht
  • Gepolsterte Armauflagen
  • Seitenteile/Armlehnen abnehmbar oder wegklappbar
  • Rückenlehne, ggf. gepolstert
  • Toilettenrollstuhl muss über handelsübliche WC-Becken geschoben werden können
  • Rollen bzw. Räder schwenkbar, hintere Räder mit Feststeller
  • einfach und hygienisch mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln zu reinigen, unempfindlich gegen übliche Desinfektionsmittel
  • Fußstützen auf Unterschenkellänge einstellbar, abnehmbar oder wegschwenkbar, Fußplatte(n) hoch-/wegklappbar
  • Toilettentopf/-eimer mit Deckel und Toilettentopf/-eimerhalter
  • Sitzabdeckung oder Verschlussmöglichkeit der Toilettenöffnung
  • Gepolstertes Material an der Sitzabdeckung bzw. durchgehend gepolsterte Sitzfläche-bestehend aus Sitz mit Toilettenöffnung und Verschluss
  • Korrosionsbeständiges Material
  • Gebrauchsstabile Ausführung (Bruchsicherheit)
  • Bedienungsanleitung
  • Zusätzliches Zubehör und Zurüstungen, wenn im individuellen Versorgungsfall medizinisch notwendig:
    • Softsitz
    • Zentralfeststeller der Räder
  • Bedarfsabhängige Beratung und Erprobung
  • individuelle Anpassung/Einstellungen und persönliche Lieferung
  • Bedarfsabhängige Einweisung bzw. der von Ihnen beauftragten Betreuungsperson in den sachgerechten Gebrauch
  • nach Lieferung bedarfsabhängige Anpassungen und eventuelle Nachbetreuung des Versicherten
  • notwendige Reparaturen einschließlich Austausch-/Umversorgungen, wenn eine Reparatur nicht durchgeführt werden kann oder unwirtschaftlich ist
  • Aufklärung bei Wunschmodellen über die Höhe die Mehrkosten und dass während dieser Zeit ggf. anfallende Folgekosten für Zubehör, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen am Hilfsmittel, Austauschversorgungen o.ä. von der DAK-Gesundheit nicht übernommen werden.
  • einen Erstkontakt spätestens innerhalb von einem Arbeitstag nach Auftragserteilung
  • Auslieferung spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Auftragserteilung
  • Beratung über die Handhabung und Pflege des Hilfsmittels, falls erforderlich auch an einem vorübergehenden Aufenthaltsort des Versicherten innerhalb Deutschlands (z.B. Krankenhaus, Pflegeeinrichtung)
  • erforderliche Nachbetreuung, unabhängig von eventuell erforderlichen Reparaturen.
  • Hausbesuche dürfen nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen erfolgen
  • produktspezifisch geschultes Fachpersonal
  • telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr
  • technischen Notdienst mit unverzüglicher Reparatur oder Austausch gegen einen funktionsähnlichen und -fähigen Toilettenrollstuhl, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen
  • kostenfreie Rückgabe und Entsorgung, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen

Vertragspartner

Sie haben die freie Auswahl unter den Vertragspartnern der DAK-Gesundheit.  Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Wenn Sie Ihren Toilettenrollstuhl nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.

Fragen und Antworten

Mein Arzt bzw. meine Ärztin hat mir einen Toiletten-Rollstuhl verordnet. Wie geht es weiter?

Die DAK-Gesundheit hat Verträge mit erfahrenen Anbietern aus dem Reha-Fachhandel abgeschlossen. Welche Vertragspartner Ihre Region mit Toilettenrollstühlen beliefern, können Sie ganz einfach unserem Hilfsmittellotsen entnehmen. Alternativ helfen Ihnen natürlich auch gerne unsere Kundenberaterinnen und -berater im DAK Beraterchat oder in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe.
Schicken Sie Ihr Rezept für das Hilfsmittel einfach zusammen mit Ihren Kontaktdaten an einen Vertragspartner – ob per Post, Fax oder E-Mail, ist ganz egal. Bitte prüfen Sie, ob Ihre persönlichen Daten auf der ärztlichen Verordnung richtig eingetragen sind, und denken Sie daran, Ihre Telefonnummer mit anzugeben. Sie können die Verordnung für einen Toilettenrollstuhl auch in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe abgeben. Wir erledigen dann alles Weitere für Sie.

Wann und wie kommt mein Toiletten-Rollstuhl zu mir nach Hause?

Sobald er die Verordnung und den Auftrag hat, meldet sich unser Vertragspartner innerhalb von einem Arbeitstag bei Ihnen. Er berät Sie und stimmt mit Ihnen die Lieferung des Toilettenrollstuhls ab. Sie bekommen Ihren Rollstuhl innerhalb von zwei Arbeitstagen, nachdem wir dem Anbieter den Auftrag erteilt haben, nach Hause geliefert. Selbstverständlich können Sie auch einen späteren Zeitpunkt für die Lieferung vereinbaren.

Alle DAK-Vertragspartner garantieren für Hilfsmittel geprüfte Qualität. Die Kostenübernahme der DAK-Gesundheit schließt Reparaturen und Ersatzlieferungen mit ein. Dafür bewahren Sie die Kontaktdaten Ihres Hilfsmittel-Anbieters bitte sicherheitshalber auf. Toilettenrollstühle werden Versicherten leihweise zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr benötigen, endet auch die Leihfrist. Der Anbieter holt den Rollstuhl dann wieder bei Ihnen ab.

Was muss man für Toiletten-Rollstühle bezahlen?

Der Vertragspartner rechnet direkt mit uns ab. Für Sie fallen bis auf die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich keine Kosten an, es gilt die Kostenübernahme durch die DAK-Gesundheit. Falls Sie eine Sonderausstattung bei Ihrem Toilettenrollstuhl oder ein besonderes Produkt haben möchten, fallen unter Umständen Mehrkosten für Sie an. Der Vertragspartner muss Sie darüber aufklären, was zu zusätzlichen Kosten führt, also von der Kostenübernahme der DAK-Gesundheit nicht abgedeckt wird.

Wer beantwortet mir weitere Fragen zu Toiletten-Rollstühlen?

All Ihre Fragen zur Versorgung mit Toiletten-Rollstühlen beantworten Ihnen gerne unsere Vertragspartner. Oder sprechen Sie einen Kundenberater in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe an. Wir helfen Ihnen gerne oder vermitteln Ihnen die Kontaktdaten der Vertragspartner.
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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