Prothesen
Prothesen können fehlende Körperteile ersetzen und Betroffenen den Schritt zurück in den Alltag und zu mehr Lebensqualität erleichtern.
Kostenübernahme
Wir übernehmen die Kosten für Prothesen, die Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin verordnet hat. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Darauf haben Sie Anspruch
- qualitativ geprüfte und für die Versorgung zugelassene Lieferanten mit fachlich qualifiziertem Personal
- Versorgung mit einem funktionsgerechten und technisch einwandfreien Hilfsmittel
- eine bedarfsgerechte, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung
- Vertragspartner berät über bedarfsgerechte Versorgung
- Versorgungsbeginn werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- zu Beginn jeder Versorgung ist eine individuelle Vermessung/Profilerhebung durchzuführen
- eine Interimsprothese zur Vermeidung von Über- oder Falschversorgungen
- Erprobungsphase
- Überprüfung der Versorgung vor und im Verlauf der Erstversorgung gemeinsam mit dem behandelnden Arzt
- Einweisung in den sachgerechten Umgang und die Pflege der Prothese
- Passformgarantie: Änderungen und Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen sind innerhalb 12 Monaten inklusive, sofern keine Nachamputation/Stumpfrevision erfolgte
- notwendige Beratungen bzw. Reparaturen und Ersatzlieferungen
- Gewährleistungsfrist von zwei Jahren
- Aufklärung über die Kassenleistung und ausführliche Beratung bei Wunsch nach privaten Mehrleistungen
Vertragspartner
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Rückgabe
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.
Zaktualizowano
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