Pflegehilfsmittel – zum Verbrauch bestimmt
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Kostenübernahme
Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für die jeweils notwendigen und anerkannten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu einem Höchstbetrag von 40 Euro im Monat. Voraussetzung ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und dass die Produkte für die private Pflege zu Hause notwendig sind. Produkte, die vom Pflegedienst benötigt werden, sind bereits in deren Pflegevergütung enthalten.
Darauf haben Sie Anspruch
Folgende Produkte sind anerkannt und werden berücksichtigt
- Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Medizinische Gesichtsmasken
- Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2 - oder vergleichbare Masken)
- Schutzschürzen (Einmalgebrauch oder wiederverwendbar)
- Schutzservietten zum Einmalgebrauch
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
Andere Alltags-Produkte wie z.B. Wunddesinfektionsmittel, Pflaster und Kompressen, Körperpflegemittel, Hygienartikel, Wasch- und Reinigungsmittel fallen nicht hierunter.
Unsere Vertragspartner garantieren:
- Abklärung des individuellen Bedarfs
- unverzügliche Lieferung
- einwandfreie Beschaffenheit der Pflegehilfsmittel
- Mindesthaltbarkeit von noch mindestens drei Monaten
- Einweisung aller beteiligten Personen in den Gebrauch
Ihr Vorteil: Die notwendigen Produkte werden direkt nach Hause geliefert und der Vertragspartner rechnet unkompliziert mit uns ab.
Vertragspartner
Rückgabe
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.