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Bettnässer-Therapiegeräte (auch Klingelhose, Klingelmatte)

Bettnässer-Therapiegeräte: Weibliche Hände fassen eine Bettdecke an, die auf einem Bett liegt.

Bettnässer-Therapiegeräte sollen der fehlenden individuellen Wahrnehmung des Harndrangs bzw. der Auslösung des Harnlassens bei nächtlichem Einnässen (Enuresis nocturna) vorbeugen. Durch spezielle Nässe- bzw. Feuchtigkeitssensoren werden beim Einsetzen des Harnlassens akustische oder fühlbare Reize ausgelöst (Wecksystem). Die Sensoren können körpernah, zum Beispiel in einer Unterhose, aber auch an einer Betteinlegematte angebracht sein.
Welches System zur Anwendung kommen soll, hängt von den individuellen Verhältnissen des zu Behandelnden und von dessen Umfeld ab. Daher ist vor der Versorgung zu prüfen, welches System im Einzelfall das geeignetere ist. Bitte sprechen Sie dazu den Arzt oder die Ärztin und/oder den Hilfsmittellieferanten an.

Sie haben bereits eine Verordnung? Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie direkt einen qualifizierten Partner auswählen - ganz unkompliziert online.

Kostenübernahme

Die Kosten für das Bettnässer-Therapiegerät übernimmt die DAK-Gesundheit. Der Hilfsmittellieferant beantragt für Sie die Kostenübernahme bei der DAK-Gesundheit.

Ein Eigenanteil bzw. sogenannte „Mehrkosten“ fallen nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung an den Hilfsmittellieferanten leisten, sofern Sie davon nicht befreit sind.

Vertragspartner

Die DAK-Gesundheit regelt jede Versorgung einzeln mit einem geeigneten Hilfsmittellieferanten. Uns bekannte bundesweit tätige Hilfsmittellieferanten finden Sie unter dem Suchbegriff „Bettnässer-Therapiegeräte“ in unserem Hilfsmittellotsen.

Darüber hinaus dürfen alle Hilfsmittellieferanten versorgen, die für die Abgabe von Bettnässer-Therapiegeräten berechtigt sind. Das sind z.B. die Vertragspartner der DAK-Gesundheit, die Sie unter dem Suchbegriff bzw. Hilfsmittelbereich „Inkontinenzhilfen, ableitend“ in unserem Hilfsmittellotsen finden. Dort können Sie auch einen qualifizierten Lieferanten auswählen und mit der Versorgung beauftragen.

Auch weitere Hilfsmittellieferanten können in Frage kommen. Wünschen Sie Hilfe bei der Suche nach einem berechtigten Lieferanten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung oder Fragen Sie direkt beim Lieferanten nach.

Darauf haben Sie Anspruch

  • Hilfsmittel, die die Qualitätsstandards erfüllen
  • Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
  • zeitnahe Auslieferung
  • Gewährleistung und auf Wunsch des Versicherten die Entsorgung
  • Ausführliche Beratung (gegebenenfalls auch der betreuenden Personen) durch produktspezifisch geschultes Fachpersonal
  • Aufklärung und Einweisung über die korrekte Handhabung des Therapie-Gerätes
  • Hygieneinformation zu regelmäßiger und korrekter Reinigung
  • Information über Hintergründe zur Therapie (Wirkungsweise der Therapie, Hinweise zur Abhilfe von Nebenwirkungen)
  • Informationen zu Anwendungsrisiken und Kontraindikationen

Rückgabe

Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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