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Hilfsmittel steigern nicht nur die Lebensqualität. Sie machen es häufig erst möglich, aktiv am Leben teilzunehmen. Aber wann haben Sie auf ein Hilfsmittel Anspruch? Wie gehen Sie am besten vor und welche Kosten kommen auf Sie zu? Wir beantworten Ihre Fragen.
Die DAK-Gesundheit bewilligt alle Hilfsmittel, die Ihre Behandlung unterstützen, ein dauerhaftes Handikap verhindern oder ausgleichen. Gegenstände, die Sie ohnehin in Ihrem alltäglichen Leben nutzen, sind keine Hilfsmittel.
Sie können das Produkt erst nutzen, wenn es individuell angepasst ist? Aus hygienischen Gründen brauchen Sie Ihr Hilfsmittel mehrfach? Um es zu nutzen, benötigen Sie Zubehör? Machen Sie sich keine Sorgen. Wir übernehmen auch diese Leistungen. Bei allen technischen Produkten, für die sicherheitstechnische Kontrollen vorgeschrieben sind, übernehmen wir außerdem die technische Kontrolle und Wartung. Dazu gehören zum Beispiel Beatmungsgeräte.
Nicht zwingend. Ihr Hilfsmittel soll aber in einem einwandfreien Zustand sein. Unsere Vertragspartner leihen Ihnen daher entweder neue oder gebrauchte Produkte, die technisch einwandfrei und gereinigt sind.
Damit die DAK-Gesundheit die Kosten übernimmt, muss Ihr Arzt Ihnen ein Rezept ausstellen. Mit diesem können Sie direkt zu einem unserer Vertragslieferanten unseres Hilfsmittellotsen gehen. Meistens haben wir mit ihm Vertragspreise vereinbart und er rechnet die Kosten direkt mit uns ab. Für Sie fällt nur die gesetzliche Zuzahlung an.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Bei Produkten zum Verbrauch wie Absaugkatheter, Kunststoffspritzen oder Inkontinenzhilfen beträgt die Zuzahlung im Monat für alle Hilfsmittel zusammen höchstens zehn Euro.
Für einige Hilfsmittel fällt zusätzlich ein Eigenanteil an. Das gilt für solche, die zum Teil normale Gebrauchsgegenstände sind, wie zum Beispiel orthopädische Schuhe. Diese werden nicht komplett finanziert, da jeder Mensch Geld für Schuhe ausgeben muss. Für welche Produkte Sie einen Eigenanteil leisten müssen, erfahren Sie in unserem Hilfsmittel A-Z.
Wenn wir für Ihr Hilfsmittel keinen Vertragspreis vereinbart haben, entscheiden wir im Einzelfall über die Kostenübernahme. Dazu holen wir oft mehrere Angebote ein. Das Produkt Ihrer Wahl kostet mehr als wir mit unseren Vertragspartnern ausgehandelt haben oder mehr als das wirtschaftlichste Angebot? Dann müssen Sie eventuell private Mehrkosten tragen.