Zurück in den Alltag und Beruf: Hier bekommen Sie Unterstützung

Eine akut auftretende oder sich verschlechternde Herzschwäche stellt das Leben auf den Kopf. Reha-Maßnahmen können Ihnen aber helfen, schnell in den Alltag zurückzufinden. Doch was ist mit dem Beruf? Auch dafür ist gesorgt.
Nicht nur nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine medizinische Rehabilitation (Reha) sinnvoll sein: Fachleute aus verschiedenen Disziplinen unterstützen Sie dabei, körperlich und seelisch wieder auf die Beine zu kommen. Das kann ambulant oder stationär stattfinden und dauert in der Regel mehrere Wochen. Danach können Sie die erlernten Übungen in Ihrem Alltag fortsetzen oder in Schulungen vertiefen. Studien zeigen: So können Sie viel für Ihre Lebensqualität tun und die Gefahr für (weitere) Aufenthalte im Krankenhaus verringern. Ob bei Ihnen eine Reha in Frage kommt, klären Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Für Sie da: unsere Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe
Wenn Sie Fragen rund um die Themen Rehabilitation und Teilhabe haben, können Sie sich gerne auch an uns wenden. Unsere Expertinnen und Experten erreichen Sie telefonisch von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter 040 325 325 951 – oder per E-Mail an service453400@dak.de.
So früh wie möglich: beruflichen Wiedereinstieg klären
Wenn Sie berufstätig sind und aufgrund Ihrer Herzschwäche zurzeit nicht arbeiten können, machen Sie sich bestimmt Gedanken darüber, ob und wie Sie in Ihren Beruf zurückkehren können. Medizinisch klären Sie das gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Nicht jede Berufstätigkeit ist für Menschen mit Herzschwäche geeignet. Für viele gilt aber: Ein Wiedereinstieg ist möglich!
Stufenweise zurück in den Beruf: in Kooperation mit Ihrem Arbeitgeber
Die stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf soll verhindern, dass Sie überfordert werden. Deshalb beginnen Sie beispielsweise mit nur zwei Stunden pro Tag und steigern Ihre Arbeitszeit dann von Woche zu Woche. Den passenden Stufenplan erstellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin mit Ihnen.
Dieses im Volksmund auch „Hamburger Modell“ genannte Vorgehen steht nur gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Dabei kooperieren wir als Ihre Krankenkasse mit Ihrem Arbeitgeber – mit dem Ziel, Sie Schritt für Schritt wieder für Ihren bisherigen Arbeitsplatz fit zu machen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie aber nicht. Ihr Arbeitgeber kann das Modell ablehnen.
So bleiben Sie beschäftigt: das betriebliche Eingliederungs-Management
Anders sieht es beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) aus. Dazu ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. In einem offenen und kooperativen Prozess muss er klären, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Sie möglichst dauerhaft weiterbeschäftigen zu können. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Ihr Arbeitsplatz an Ihre Bedürfnisse angepasst oder eine andere, passendere Tätigkeit für Sie gefunden wird. Sie können die Wiedereingliederung aber auch ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.