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Gesundheitskarte: Funktionen und häufige Fragen


Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der DAK-Gesundheit erhalten Sie beste medizinische Versorgung. Sie profitieren von vielen weiteren Funktionen der eGK. Wenn Sie bei uns versichert sind, schicken wir Ihnen automatisch Ihre aktuelle Versichertenkarte zu.

Was sind die Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte?

Infos zum PIN-Verfahren der eGK

Unsere Gesundheitskarte bietet Ihnen maximale Datensicherheit und ermöglicht neue Funktionen, die schrittweise eingeführt werden.

Ihre Vorteile der Versichertenkarte:

  • Verfügbarkeit der Notfalldaten – zum Beispiel chronische Krankheiten, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten oder Schutzimpfungen
  • Übersicht über wichtige persönliche Erklärungen – zum Beispiel Patientenverfügung, Organ- und Gewebespendenausweis, Vorsorgevollmacht
  • vollständige Arzneimitteldokumentation – zum Beispiel ärztlich verordnete Medikamente und rezeptfrei in der Apotheke erworbene Arzneimittel
  • Zugang zum elektronischen Arztbrief – zum Beispiel Arztbericht oder Entlassungsbericht mit Diagnose
  • Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) – individuelle Krankengeschichte, wichtige Laborbefunde, Operationsberichte sowie Röntgenbilder und digitale Daten anderer Untersuchungen

Bitte sprechen Sie auch gerne Ihren Arzt oder Ihre Ärztin an.

Weiterführende Infos zur eGK und Telematikinfrastruktur

Wann es die neuen Anwendungen und Funktionalitäten auf der Versichertenkarte geben wird, ist von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) abhängig. Hierzu informiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte (gematik).

Wie funktioniert der Service?

Ihre elektronische Versichertenkarte enthält einen kleinen Chip, auf dem Daten wie Name, Adresse und Versichertennummer gespeichert sind. Das Foto schützt vor Verwechslungen und Missbrauch Dritter. Hier können Sie Ihr Foto online hochladen.

Ihre Notfalldaten können Sie freiwillig auf Ihrer eGK speichern lassen. Dadurch wissen Rettungskräfte zum Beispiel, welche Blutgruppe Sie haben oder ob Sie auf bestimmte Medikamente allergisch reagieren.

Versichertennummer

Ihre lebenslang gültige Versichertennummer, die sogenannte eKVNR, gilt kassenübergreifend. Sie besteht aus einem Buchstaben und neun Ziffern.

Diese benötigen Sie unter anderem für die Nutzung folgender Dienste:

Mehr Informationen zur neuen Krankenversichertennummer erhalten Sie auf den Seiten der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer.

Neue Gesundheitskarten mit NFC-Technologie

Der Gesetzgeber hat in § 291 Absatz 2a SGB V festgelegt, dass alle Krankenkassen die elektronischen Gesundheitskarten mit einer kontaktlosen Schnittstelle (NFC) auszustatten haben. Seit 08.09.2020 werden nur noch Karten mit NFC-Technologie ausgeliefert. Um Funktionen wie etwa die elektronische Patientenakte nutzen zu können, wird auf Nachfrage des Versicherten ein Brief zum PIN-Verfahren versandt.

Was ist NFC?

NFC steht für "Near Field Communication" und ist ein Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten über kurze Distanzen. Diese Übertragungsart wird unter anderem bei EC-Karten eingesetzt. NFC stellt die Basis für zukünftige Funktionen und Anwendungen der eGK dar.

Wie sicher ist NFC?

NFC gilt als besonders sicher, weil Daten in einer geringen Distanz ausgetaucht werden. Bei größeren Entfernungen ist ein Datenfluss nicht mehr möglich. Die Daten können kontaktlos nur in Kombination mit der zusätzlichen Eingabe der sechsstelligen Card Access Number (CAN) verschlüsselt übertragen werden. Die CAN befindet sich oben rechts auf der Vorderseite der neuen elektronischen Gesundheitskarte (siehe Karten-Musterbild oben: 123456).

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

Wann erhalte ich meine elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

Wir senden Ihnen Ihre Versichertenkarte schnellstmöglich automatisch zu, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Sie sind ein neues Mitglied bei uns.
  • Ihre eGK ist abgelaufen. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre und ist im Chip hinterlegt. Diese ist nicht gleichbedeutend mit der Gültigkeit des Anspruchsausweises für Leistungen im Ausland (EHIC).

Wer muss ein Lichtbild einreichen?

Per Gesetz (§ 291 Absatz 2, Satz 4, SGB V) ist vorgesehen, dass die elektronische Gesundheitskarte unter anderem ein Lichtbild von Ihnen enthalten muss. Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, die nicht imstande sind, ein Lichtbild von sich anfertigen zu lassen, erhalten die eGK ohne Bild.

Nach 10 Jahren brauchen wir ein neues Lichtbild

Das Patientendaten-Schutzgesetz schreibt vor, dass Lichtbilder für die elektronische Gesundheitskarte maximal 10 Jahre bei den Krankenkassen gespeichert werden dürfen. Wenn Sie künftig eine neue Gesundheitskarte brauchen (zum Beispiel bei Verlust, Defekt oder Ablauf der Kartengültigkeit), können wir diese dann mit Ihrem bisherigen Foto leider nicht ausstellen, da das Foto dann nicht mehr gültig ist. 

Seit 1. Februar 2021 schreiben wir rechtzeitig alle Versicherten an, deren Bilder bald diese Altersgrenze erreichen und bitten um ein neues Foto. Ihre aktuelle Karte behalten Sie weiter. Sobald Sie jedoch aus irgendeinem Grund eine neue Gesundheitskarte brauchen sollten, können wir diese durch ein neu eingereichtes Foto ohne lange Zeitverzögerung ausfertigen. 

Wie reiche ich mein Foto für die Versichertenkarte ein?

  • Online: Laden Sie Ihr digitales Bild einfach unter www.dak.de/bildupload oder über die DAK App hoch. Für den Log-in verwenden Sie bitte Ihre Versichertennummer.
  • Per Post: Liegt Ihnen ein Bildbogen vor, kleben Sie Ihr Foto darauf und schicken Sie uns diesen unterschrieben zurück.
  • Gesundheitsterminal: Sie können an unseren Gesundheitsterminals ein Foto machen und hochladen. Infos dazu finden Sie unter Gesundheitsterminals.

Welche Daten werden auf der eGK gespeichert?

Die eGK enthält bislang lediglich Versichertenstammdaten und zusätzlich das Foto des Karteninhabers. Über künftige freiwillige Funktionen oder Anwendungen entscheiden allein Sie mit Ihrem Einverständnis und einer PIN-Eingabe. Die Versichertenkarte "sammelt" nicht selbständig Daten.

Was macht die eGK so sicher?

Das Bild auf der Gesundheitskarte mindert die Gefahr von Verwechslungen und Missbrauch durch Dritte. Die Gesundheitskarte ist Teil einer Infrastruktur, der sogenannten Telematik. Das Telematikumfeld, zu der die eGK wie ein Zugangsschlüssel funktioniert, garantiert eine auf höchstem technischem Niveau gesicherte Datenverarbeitung und Kommunikation. Ihre Daten sind sicher verschlüsselt. Weiterer Vorteil: Durch die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten, entfällt der Millionenfache Kartentausch.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Was muss ich tun, wenn ich meine Gesundheitskarte verloren habe?

Ihre Gesundheitskarte ging verloren, wurde gestohlen oder ist beschädigt? Dann geben Sie uns bitte direkt Bescheid. Hier können Sie schnell und kostenlos Ihre neue Gesundheitskarte anfordern.
Alternativ zum einfachen Online-Prozess melden sich persönlich in Ihrem Servicezentrum vor Ort oder telefonisch unter der Service-Hotline: 040 325 325 555.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine neue Gesundheitskarte mit der Post. Sollten Sie während dieser Zeit einen Arztbesuch haben, melden Sie sich gerne bei uns, damit wir Ihnen schnell weiterhelfen können.

Wann muss ich eine Adressänderung mitteilen?

Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns bitte in jedem Fall Ihre neue Adresse mit, gerne auch schnell und einfach im geschützten Kundenbereich "Meine DAK". 

Gilt die Gesundheitskarte auch im Ausland?

Die meisten unserer Versicherten dürfen unsere Leistungen auch im Ausland beanspruchen. Sie finden dann auf der Rückseite Ihrer eGK die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC). Sie gilt in den meisten Ländern Europas. Bitte beachten Sie, dass wir im Ausland bestimmte Leistungen nicht übernehmen können. Weitere Informationen dazu und zu Ihrem Urlaubsland finden Sie unter www.dak.de/ausland.

Kann ich eine eGK ohne NFC bekommen?

Ab dem 20.04.2020 werden alle Gesundheitskarten der DAK-Gesundheit mit NFC ausgestattet. Es ist nicht mehr möglich eine Karte ohne NFC zu bekommen.

Wie lange ist meine elektronische Gesundheitskarte gültig?

Die elektronische Gesundheitskarte ist auf Grund ihrer Zertifikate im Chip grundsätzlich maximal fünf Jahre gültig.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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