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Sie sind wackelig auf den Beinen oder verletzungsbedingt unsicher zu Fuß? Dann beschert Ihnen vielleicht eine Gehhilfe wieder mehr Sicherheit beim Laufen.
Wir übernehmen die Kosten für die Gehhilfe, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
In unserem Hilfsmittel A-Z finden Sie auch Informationen zu Rollatoren.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.