Gehhilfen
Sie sind wackelig auf den Beinen oder verletzungsbedingt unsicher zu Fuß? Dann beschert Ihnen vielleicht eine Gehhilfe wieder mehr Sicherheit beim Laufen.
Kostenübernahme
Wir übernehmen die Kosten für die Gehhilfe, die Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verschrieben hat. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Darauf haben Sie Anspruch
- funktionsgerechte und technisch einwandfreie Hilfsmittel
- Lieferung, Anpassung und Einweisung in den Gebrauch durch ausgebildetes Fachpersonal
- Reparaturen und Ersatzlieferungen
- Anpassung oder Anprobe der Hilfsmittel (falls erforderlich)
- Auslieferung innerhalb von 24 Stunden, spätestens am nächsten Werktag – außer Produkte mit handwerklicher Zurichtung
In unserem Hilfsmittel A-Z finden Sie auch Informationen zu Rollatoren.
Vertragspartner
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Rückgabe
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.
Aktualisiert am:
Wie kann ich dir weiterhelfen?
Diese Artikel könnten dich auch interessieren
Hilfsmittel
Sie benötigen ein Hörgerät, einen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel? Alle Infos zu Anspruch, Kosten und Zuzahlung.
Unser Hilfsmittellotse
Einfach und schnell Lieferanten finden und sofort Hilfsmittel bestellen.
Hilfsmittel online beantragen
Hier können Sie Ihre Verordnung einfach hochladen und das Hilfsmittel beantragen.