Familienversicherung und Ausland – Alles, was Sie wissen müssen

Die deutsche Krankenversicherung und eben auch die Familienversicherung gilt nur in Deutschland. Auf der Rückseite Ihrer DAK Gesundheitskarte haben Sie aber die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card). Mit dieser können Sie in medizinisch notwendigen Fällen in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island, Großbritannien und Liechtenstein in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus gehen.
Eine private Auslandskrankenversicherung sichert Sie und Ihre Familie in allen anderen Ländern ab und bietet auch in Europa zusätzlichen Schutz. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen.
Was gilt beim Schüleraustausch oder für Au-pairs?
Im Fall von geplanten Behandlungen während des Auslandsaufenthaltes nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Eine Kostenübernahme ist nicht ausgeschlossen.
Eine private Zusatzversicherung ist auch hier empfehlenswert, da nicht alle Leistungen durch die DAK-Gesundheit abgesichert werden dürfen. So ist z.B. der Reiserücktransport im Krankheitsfall immer privat abzusichern.
Reist Ihr Kind in ein weiter entferntes Land, also zum Beispiel nach Amerika, Asien oder Australien? Dann ist auf jeden Fall zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung notwendig. Am besten informieren Sie sich online über eine passende Krankenversicherung. Denn hier gibt es Unterschiede je nach dem, wie lang der Auslandsaufenthalt ist.
Familienversicherung: Was ist beim Studium im Ausland zu beachten?
Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.
Auslandssemester
Ein Auslandssemester ist ein vorübergehender Auslandsaufenthalt. Solange Ihr Kind während dieses Aufenthalts egal ob an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer ausländischen Hochschule eingeschrieben ist, ändert sich nichts am Versichertenstatus. Ihr Kind kann weiterhin in der Familienversicherung bleiben.
Komplettes Studium im Ausland
Absolviert Ihr Kind das gesamte Studium im Ausland, ist der Versichertenstatus davon abhängig, wo genau es studiert.
Bei einem Auslandsstudium innerhalb der Europäischen Union, in der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen, Großbritannien kann Ihr Kind weiterhin familienversichert bleiben. Der gewöhnliche Aufenthalt muss in diesem Fall allerdings weiterhin in Deutschland liegen.
Zusätzlich hat Deutschland mit der Türkei, Tunesien, Serbien, Montenegro und Nordmazedonien entsprechende Sozialversicherungsabkommen geschlossen, so dass auch in diesen Ländern die Familienversicherung fortgeführt werden kann.
Geht Ihr Kind zum Studieren in ein anderes Land, ist die Familienversicherung weiterhin möglich, wenn nach Abschluss des Studiums z. B. die Rückkehr nach Deutschland geplant ist. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass es sich dabei um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt handelt. Eine private Absicherung im Krankheitsfall ist auf jeden Fall zu empfehlen.
Familienversicherung: Was gilt für Work & Travel?
Wie Ihr Kind während der Work-and-Travel-Reise krankenversichert ist, hängt vor allem von dem Land ab, in dem es sich aufhalten wird. Ist Ihr Kind in Deutschland gesetzlich versichert, zum Beispiel in der Familienversicherung, und im europäischen Ausland (EU-Staaten, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Großbritannien) unterwegs, kann es sich im Notfall von einem Arzt des öffentlichen Gesundheitssystems behandeln lassen. Dafür kann einfach die Gesundheitskarte genutzt werden, die auf der Rückseite die „European Health Insurance Card“ (EHIC) enthält.
Vor der Abreise Ihres Kindes sollten Sie klären, wie es während des Auslandsaufenthaltes in Deutschland versichert bleibt. Ist Ihr Kind noch unter 25 Jahre alt und wird monatlich weniger als 535 Euro verdienen, kann es zum Beispiel familienversichert bleiben.
Kontaktieren Sie uns gerne, um zu klären, welche Krankenversicherung während der Reise in Frage kommt.

Krankenversicherung bei längeren Auslandsaufenthalten
Hier finden Sie weitere Informationen, was bei längeren Reisen und Auslandsaufenthalten zu beachten ist.

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