Aktivierung der DAK App mittels Freischaltbrief

Eine Frau hat gerade den Freischaltbrief für die DAK App aus ihrem Briefkasten geholt.

Die Daten innerhalb der DAK App beinhalten sensible, personenbezogene Gesundheitsdaten. Deshalb werden sie über eine Zwei-Faktor-Authentisierung geschützt. Die dafür erforderliche Gerätebindung der App mit Ihrem mobilen Endgerät kann mittels Freischaltbrief hergestellt werden. 

Dazu wählen Sie einfach während der Registrierung die Option „Freischaltbrief“ aus. Alles Weitere beschreiben wir im Freischaltbrief und in der DAK App.

Die DAK App können Sie nach der Aktivierung per Freischaltbrief nutzen. Allerdings gibt es besonders geschützte Dienste, für die Sie sich dann noch zusätzlich identifizieren müssen. Das geht auch nachträglich.

Keine Nutzung „besonders geschützter Dienste“ möglich

Es gibt Daten in weiteren Gesundheits-Apps, deren Schutzanforderungen der Gesetzgeber noch strenger definiert hat als in der DAK App. Beispiele dafür sind Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) oder dem E-Rezept. Auf diese Daten können Sie nach der Aktivierung per Freischaltbrief noch nicht mit der DAK App zugreifen, sondern benötigen dafür die DAK ePA-App. Weil diese Daten „besonders geschützt“ werden müssen, ist eine Aktivierung der DAK ePA-App nicht mittels Freischaltbrief möglich.

Für die Aktivierung der DAK ePA-App ist vielmehr eine grundsätzlich einmalige persönliche oder digitale Identifizierung erforderlich. Wie das geht, erklären wir weiter unten.

Dienste, die „besonders geschützt“ sind

Der Umgang mit Gesundheitsdaten unterliegt im Besonderen einer gesetzlichen Regulierung. „Besonders geschützt“ werden müssen demnach folgende Dienste: 
 

  • Ihre elektronische Patientenakte ePA
  • E-Rezepte  

Möglichkeiten zur Identifizierung 

Um auf „besonders geschützte Dienste“ zugreifen zu können, haben Sie folgende Optionen zur Identifizierung: 
 

Nutzung der Funktionen nach Aktivierung mit Freischaltcode 

Sollten Sie sich für eine Aktivierung der DAK App per Freischaltcode entschieden haben, können Sie die „besonders geschützten Dienste“ nicht direkt aufrufen. Sie haben allerdings jederzeit die Möglichkeit, die persönliche Identifizierung mit einer der oben genannten Methoden nachzuholen – entweder bei Aufruf einer „besonders geschützten“ Funktion oder über das Profil. Im Anschluss können alle Dienste genutzt werden. 

Aktualisiert am:
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