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Blindenhilfsmittel

Blindenhilfsmittel: Eine Frau sitzt vor einem Computer und hat die Finger auf einer Braillezeile.

Blindenhilfsmittel dienen Blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen zur selbständigen Fortbewegung, Wahrnehmung und Orientierung in der Umwelt sowie zur Informationsbeschaffung.

Kostenübernahme

Wir übernehmen die Kosten für elektronische Blindenhilfsmittel, die Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verordnet hat. Ein Eigenanteil fällt in der Regel nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen. Ausgenommen sind Blitz- und Vibrationswecker. Für Wecker wird ein Eigenanteil von 15 Euro erhoben.

Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.

Darauf haben Sie Anspruch

  • Hilfsmittel, die den Qualitätsstandards entsprechen
  • Test mehrerer Geräte, um für die individuelle Versorgung das passende Gerät auszusuchen
  • kostenloser Telefonsupport
  • telefonische Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten
  • Gewährleistung für drei Jahre
  • Transportverpackung (transportsichere Tasche oder sonstige, für die mehrfache Nutzung geeignete Verpackung)
  • Bedienungsanleitung
  • Auslieferung, Installation und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels
  • Reparaturen und gegebenenfalls Ersatzversorgungen
  • Reinigung, Desinfektion
  • Sicherheitstechnische Geräte- und Funktionsprüfung, Sicherheitsüberprüfung nach VDE 0701 und nach MPG
  • Austausch von Verschleißteilen
  • Anpassung und Einweisung durch geschultes Fachpersonal
  • kostenfreie Rückholung

Vertragspartner

Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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