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Blindenhilfsmittel dienen dem Blinden oder hochgradig Sehbehinderten zur selbständigen Fortbewegung, Wahrnehmung und Orientierung in der Umwelt sowie zur Informationsbeschaffung.
Wir übernehmen die Kosten für elektronische Blindenhilfsmittel, die Ihr Arzt verordnet hat.
Ein Eigenanteil fällt in der Regel nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen. Ausgenommen sind Blitz- und Vibrationswecker. Für Wecker wird ein Eigenanteil von 15 Euro erhoben.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.