Blindenhilfsmittel
Blindenhilfsmittel dienen Blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen zur selbständigen Fortbewegung, Wahrnehmung und Orientierung in der Umwelt sowie zur Informationsbeschaffung.
Informieren Sie sich hier über die Kostenübernahme und unsere Vertragspartner.
Sie haben bereits eine Verordnung? Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie direkt einen qualifizierten Partner auswählen - ganz unkompliziert online.
Kostenübernahme
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Vertragspartner
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen. Diese können Sie telefonisch oder per E-Mail direkt mit der Versorgung beauftragen. Die Kostenübernahme klärt der Vertragspartner anschließend direkt mit der DAK-Gesundheit.
Darauf haben Sie Anspruch
- Hilfsmittel, die den Qualitätsstandards entsprechen
- Test mehrerer Geräte, um für die individuelle Versorgung das passende Gerät auszusuchen
- kostenloser Telefonsupport
- telefonische Erreichbarkeit zu den üblichen Geschäftszeiten
- Gewährleistung für drei Jahre
- Transportverpackung (transportsichere Tasche oder sonstige, für die mehrfache Nutzung geeignete Verpackung)
- Bedienungsanleitung
- Auslieferung, Installation und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels
- Reparaturen und gegebenenfalls Ersatzversorgungen
- Reinigung, Desinfektion
- Sicherheitstechnische Geräte- und Funktionsprüfung, Sicherheitsüberprüfung nach VDE 0701 und nach MPG
- Austausch von Verschleißteilen
- Anpassung und Einweisung durch geschultes Fachpersonal
- kostenfreie Rückholung
Rückgabe
Wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.