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Beatmungsgeräte unterstützen oder übernehmen die Atmung und verbessern Ihre Blutgaswerte.
Die Kosten für das Beatmungsgerät und das komplette Zubehör übernimmt die DAK-Gesundheit. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Die Beatmungsgeräte werden von der DAK-Gesundheit gekauft. Vor einem Wiedereinsatz erfolgt von den Vertragspartnern die Aufbereitung nach den aktuellsten Hygienestandards. Die Beatmungsgeräte können so unbedenklich bei mehreren Patienten zum Einsatz kommen. Beim Zubehör handelt es sich ausschließlich um neue Produkte, die individuell auf Sie abgestimmt werden.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Wenn Sie das Beatmungsgerät nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.