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  • Kostenübernahme

    Wir übernehmen die Kosten für Bandagen, die Ihnen ein Arzt verordnet hat.


    Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Lieferanten zahlen.


    Sie haben Anspruch auf eine Bandage pro Jahr je betroffenem Körperteil. Ein Mehrbedarf muss vom Arzt begründet und vom Lieferanten zur Prüfung bei uns eingereicht werden.


    Sofern Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner. Bei Wunschprodukten empfehlen wir Ihnen einen Preisvergleich zwischen unseren Vertragspartnern, da die Aufzahlungssumme unterschiedlich hoch ausfallen kann.


    Bitte beachten Sie: Bandagen, die als Vorsorgeschutz vor Verletzungen (z.B. Sportbandagen) abgegeben werden, sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

  • Sie haben Anspruch auf:

    • eine bedarfsgerechte Versorgung
    • Angebot mindestens einer aufzahlungsfreien Bandage
    • eine individuelle Vermessung zu Beginn jeder Versorgung, sowohl bei Konfektionsware als auch bei Unikaten
    • auf Anprobe und eine Erprobungsphase
    • Einweisung in den sachgerechten Umgang und die Pflege der Bandage
    • Änderungen und Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen
    • Versorgung in der Regel innerhalb von drei Werktagen
    • telefonische Erreichbarkeit der Vertragspartner zu den üblichen Geschäftszeiten
    • qualitativ geprüfte und für die Versorgung zugelassene Vertragspartner
    • Aufklärung über die Kassenleistung und ausführliche Beratung bei Wunsch nach privaten Mehrleistungen

    Hinweis: Bandagen, die als Vorsorgeschutz vor Verletzungen abgegeben werden, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Rückgabe

    Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.