Bandagen
Bandagen stabilisieren unter anderem Gelenke, den Rücken oder Oberschenkel. Sie helfen Ihnen, Schmerzen zu lindern, die infolge von Überlastungen, Verletzungen und Operationen sowie als Altersbegleiterscheinung auftreten können. Sie können kurzfristig oder dauerhaft getragen werden und unterstützen Sie dabei wieder mobil zu werden oder mobil zu bleiben.
Informieren Sie sich hier über die Kostenübernahme und unsere Vertragspartner.
Sie haben bereits eine Verordnung? Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie direkt einen qualifizierten Partner auswählen - ganz unkompliziert online.
Kostenübernahme
Sie haben Anspruch auf eine Bandage pro Jahr je betroffenem Körperteil. Ein Mehrbedarf muss vom Arzt begründet und vom Lieferanten zur Prüfung bei uns eingereicht werden.
Sofern Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner. Bei Wunschprodukten empfehlen wir Ihnen einen Preisvergleich zwischen unseren Vertragspartnern, da die Aufzahlungssumme unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Bitte beachten Sie: Bandagen, die als Vorsorgeschutz vor Verletzungen (z.B. Sportbandagen) abgegeben werden, sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Vertragspartner
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen. Diese können Sie telefonisch oder per E-Mail direkt mit der Versorgung beauftragen. Die Kostenübernahme klärt der Vertragspartner anschließend direkt mit der DAK-Gesundheit.
Darauf haben Sie Anspruch
- eine bedarfsgerechte Versorgung
- Angebot mindestens einer aufzahlungsfreien Bandage
- eine individuelle Vermessung zu Beginn jeder Versorgung, sowohl bei Konfektionsware als auch bei Unikaten
- auf Anprobe und eine Erprobungsphase
- Einweisung in den sachgerechten Umgang und die Pflege der Bandage
- Änderungen und Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen
- Versorgung in der Regel innerhalb von drei Werktagen
- telefonische Erreichbarkeit der Vertragspartner zu den üblichen Geschäftszeiten
- qualitativ geprüfte und für die Versorgung zugelassene Vertragspartner
- Aufklärung über die Kassenleistung und ausführliche Beratung bei Wunsch nach privaten Mehrleistungen
Hinweis: Bandagen, die als Vorsorgeschutz vor Verletzungen abgegeben werden, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Rückgabe
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.