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  • Kostenübernahme

    Wir übernehmen die Kosten für notwendige und anerkannte Bade- und Duschhilfen, die Ihnen ein Arzt verordnet hat.

    Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

  • Sie haben Anspruch auf:

    • umfassende Beratung unter Berücksichtigung Ihres persönlichen Wohnumfeldes. Sofern notwendig können Sie die Badehilfe erproben oder anpassen lassen.
    • Lieferung frei Haus. Alternativ können Sie die Badehilfe auch direkt bei Ihrem Vertragspartner abholen.
    • umfassende Einweisung in den Gebrauch
    • fachspezifisch geschultes Personal
    • technischen Notdienst, sollte mit der Badehilfe mal etwas nicht in Ordnung sein.

    Die Versorgung erfolgt in einfacher Ausstattung. Eine Mehrfachversorgung mit funktionsgleichen und ähnlichen Hilfsmitteln, wie beispielsweise Duschhockern oder Badewannenbrettern, ist allerdings nicht möglich.

    Informationen zu Badewannenliftern finden Sie ebenfalls in unserem Hilfsmittel A-Z.

  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Hilfsmittel online beantragen

    Beantragen Sie Ihre Hilfsmittel ganz unkompliziert online:

    Hilfsmittel beantragen

  • Rückgabe

    Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.