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Bade- und Duschhilfen

Bade- und Duschhilfen: Hand an einem Handgriff in einem Badezimmer.

Sie sind unsicher beim Baden oder Duschen? Wir bieten Ihnen kleine Helfer als große Hilfe. Beispielsweise: Badewannenbretter, Badewannensitze, Duschhilfen, Duschsitze, Duschhocker, Duschstühle, Duschliegen, Badewanneneinsatz, Badewannenverkürzer, Badeliegen, Badewannengriffe, Stützgriffe für Waschbecken und Toilette sowie Boden-Deckenstangen.
Informieren Sie sich hier über die Kostenübernahme und unsere Vertragspartner.

Sie haben bereits eine Verordnung? Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie direkt einen qualifizierten Partner auswählen - ganz unkompliziert online.

Kostenübernahme

Wir übernehmen die Kosten für notwendige und anerkannte Bade- und Duschhilfen, die Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin verordnet hat. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

Bitte beachten Sie: Im Sanitärbereich übliche Gegenstände fallen nicht hierunter, selbst wenn diese ärztlicherseits empfohlen bzw. im Sanitätshaus gekauft werden. Dazu gehören:

  • Badewanneneinstieghilfen (Fußbänkchen, Trittstufen), Bade- und Duschmatten,
  • Nacken- und Schulterpolster,
  • Seifenschalen,
  • Toilettenpapierhalter,
  • Brausehalter,
  • Brauseköpfe jeglicher Art, Form und/oder deren verschiedenartiger Funktionen,
  • Brauseschläuche,
  • Handtuchhalter,
  • Spritzschutzvorrichtungen sowie
  • handelsübliche Handgriffe, Handläufe, Duschhaltegriffe und festmontierte/-geklebte Badewannengriffe
Diese Produkte zählen zu den allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens und fallen in den Eigenverantwortungsbereich. Gegebenenfalls  kommt eine Kostenbeteiligung der Pflegekasse als Wohnraumanpassung infrage. Information zu Voraussetzungen und Antrag finden Sie unter Wohnraumanpassung.  
Ausnahmen sind verordnungsfähige mobile Badewannengriffe - sog. Badewannenaufsteckgriff, geklemmt - sowie bestimmte, wenige Stützgriffe für Waschbecken und Toiletten mit vorhandener anerkannter Hilfsmittelnummer.

Vertragspartner

Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen. Diese können Sie telefonisch oder per E-Mail direkt mit der Versorgung beauftragen. Die Kostenübernahme klärt der Vertragspartner anschließend direkt mit der DAK-Gesundheit.

Darauf haben Sie Anspruch

  • umfassende Beratung unter Berücksichtigung Ihres persönlichen Wohnumfeldes. Sofern notwendig können Sie die Badehilfe erproben oder anpassen lassen.
  • Lieferung frei Haus. Alternativ können Sie die Badehilfe auch direkt bei Ihrem Vertragspartner abholen.
  • umfassende Einweisung in den Gebrauch
  • fachspezifisch geschultes Personal
  • technischen Notdienst, sollte mit der Badehilfe mal etwas nicht in Ordnung sein.

Die Versorgung erfolgt in einfacher Ausstattung. Eine Mehrfachversorgung mit funktionsgleichen und ähnlichen Hilfsmitteln, wie beispielsweise Duschhockern oder Badewannenbrettern, ist allerdings nicht möglich.

Informationen zu Badewannenliftern finden Sie ebenfalls in unserer Übersicht Hilfsmittel A-Z.

Rückgabe

Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.

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Telefonkontakt
040 325 325 555

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