Verbandmittel

Verbandmittel: Ältere Frau bekommt einen Verband am Arm angelegt.

Ein Verbandmittel ist ein medizinisches Produkt, das hauptsächlich dazu dient, oberflächengeschädigte Körperteile abzudecken oder Wundflüssigkeit aufzunehmen. In diese Kategorie fallen auch Fixiermaterialien zur Befestigung, wie beispielsweise Binden oder Pflaster.

Wir übernehmen Kosten für Verbandmittel, wenn sie medizinisch notwendig sind. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt beurteilt, ob das Verbandmittel verordnungsfähig und wirtschaftlich ist. Ist dies der Fall, kann das Verbandmittel auf einem Kassenrezept verordnet werden. Eine Genehmigung durch uns ist nicht erforderlich.

Verbandmittel: ausführliche Definition

Nach §31 Abs. 1a SGB V sind Verbandmittel Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, die vor allem:

  • Wunden bedecken,
  • Körperflüssigkeiten aufsaugen,
  • oder beides erfüllen. 

Die Einstufung als Verbandmittel bleibt bestehen, auch wenn ergänzende Eigenschaften hinzukommen. Diese dürfen jedoch nicht aktiv in biologische Prozesse des Körpers eingreifen, also nicht pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken. Beispiele solcher ergänzenden Eigenschaften:

  • Feuchthalten der Wunde
  • Reinigung
  • Geruchsbindung
  • Antimikrobielle oder metallbeschichtete Oberflächen 

Produkte, deren Hauptwirkung therapeutisch ist, die also pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken, sind keine Verbandmittel. Ein Beispiel sind spezielle Silberkompressen, die Silberionen zur Infektionsbekämpfung direkt in die Wunde abgeben. Da hier die medizinische Behandlung und nicht die reine Wundabdeckung im Vordergrund steht, gelten diese als „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“.

Zweck und Funktionen von Verbandmitteln

Verbandmittel sind Medizinprodukte, die primär zur Wundabdeckung, zum Hautschutz und zur Unterstützung der natürlichen Heilung vorgesehen sind.
Verbandmittel dienen unter anderem dazu:

  • Blutungen zu stillen
  • Exsudat (Wund- oder Körperflüssigkeit) aufzunehmen
  • Wunden zu schützen
  • Heilungsförderndes Wundklima zu schaffen
  • Körperteile zu stabilisieren, immobilisieren oder zu komprimieren 

Beispiele für Verbandmittel

  • Mullkompressen
  • Pflaster, Wundschnellverbände
  • Elastische Binden
  • Hydrokolloidverbände
  • Alginatkompressen
  • Wirkstofffreie Hydrogele in Kompressenform

Zuzahlung

Die gesetzliche Zuzahlung für ärztlich verordnete Verbandmittel beträgt 10 Prozent der Kosten. Es fallen mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Produkt an. Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich die Zuzahlung auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. 

Aktualisiert am:
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