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Cannabis auf Rezept

Cannabis auf Rezept: Hände drehen einen Joint.

Gesetzlich Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Präparaten. Die DAK-Gesundheit prüft die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme im Einzelfall.

Wann übernehmen wir die Rezeptkosten?

Wenn der Arzt Ihnen Cannabis-Präparate verordnet, prüft die DAK-Gesundheit, ob die Rezeptkosten übernommen werden können. Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • Sie haben eine schwerwiegende Erkrankung, die lebensbedrohlich ist oder Ihre Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
  • Es stehen keine oder keine vielversprechenden Alternativen zu Cannabis-Präparaten zur Verfügung, und der Arzt erwartet eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder die Symptome.

Was sind Cannabis-Präparate?

Cannabis wird in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie als Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon verordnet. Die Dosis legt der Arzt individuell fest. Die Präparate werden nicht als Rauschmittel freigegeben (dies ist verboten), sondern zu rein medizinischen Zwecken verschrieben.

Was sind die medizinischen Einsatzgebiete von Cannabis?

Der Gesetzgeber verzichtet darauf, einzelne Anwendungsgebiete aufzuführen. Dennoch gibt es ein paar Beispiele, wo Cannabis-Präparate eingesetzt werden können, etwa zur Behandlung von Kachexie im Zusammenhang mit Tumorleiden, Spastiken bei Multipler Sklerose oder auch in der speziellen ambulanten Palliativversorgung.

Eine Cannabis-Therapie kann von wenigen Wochen bis lebenslang andauern.

Gibt es Risiken?

Die Datenlage zur medizinischen Verwendung von Cannabis-Präparaten ist dürftig. Fest steht: Risiken gibt es; doch haben auch herkömmliche Therapien in der Regel ihre Nebenwirkungen. Cannabis kann unter anderem abhängig machen, Halluzinationen verursachen, zu Herzrasen oder Schwindel führen oder Müdigkeit hervorrufen.

Wenn Sie sich über Cannabis informieren möchten, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

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