0 40 325 325 555
Rund um die Uhr zum Ortstarif
Der Login steht zurzeit nicht zur Verfügung.
Ableitende Inkontinenzhilfen kommen vor allem bei neurologischen Blasenentleerungsstörungen bedingt durch Krankheit, Unfall oder angeborene Störungen zum Einsatz. Sie leiten die Körperausscheidung Urin bzw. dünnflüssigen/breiigen Stuhl direkt oder über Verbindungsschläuche in entsprechende Auffangbeutel o.ä. ab.
Die Kosten für das ableitende Inkontinenzhilfen übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Einzelvergütungen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Reichen Sie auch die Folgeverordnung bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Wenn Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt gegebenenfalls eine private Aufzahlung für Sie an. Bitte lassen Sie durch den Vertragspartner beraten.
Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.
Damit wir die Kosten für Ihre ableitenden Inkontinenzhilfen übernehmen können, muss Ihr Arzt Ihnen ein Kassenrezept ausstellen. Darauf sollte er neben der Diagnose auch Art und Anzahl des notwendigen Hilfsmittels sowie den Versorgungszeitraum angeben.
Um Ihre Versorgung mit qualitätsgeprüften Inkontinenzhilfen sicherzustellen, hat die DAK-Gesundheit Verträge mit verschiedenen Anbietern von Inkontinenzhilfen geschlossen. Um einen Vertragslieferanten zu finden, der für Ihre Region zuständig ist, nutzen Sie am besten unseren Hilfsmittellotsen. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und den Suchbegriff „ableitende Inkontinenzhilfen“ in diese Suchfunktion ein. Alle Vertragspartner liefern Ihnen die benötigten Hilfsmittel bequem ins Haus.
Wählen Sie einen Anbieter von der Liste aus und senden Sie ihm Ihr Rezept im Original schnellstmöglich zu. Vergessen Sie nicht, Ihre aktuelle Telefonnummer oder die eines Ansprechpartners anzugeben. Der Anbieter wird sich dann umgehend bei Ihnen melden. Wenn Sie möchten, unterstützen wir als Ihre Krankenkasse Sie auch gern bei der Suche nach einem Hilfsmittel-Lieferanten. Oder geben Sie Ihre Verordnung einfach bei Ihrer DAK-Gesundheit vor Ort ab. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Die Hilfsmittel sind bis auf die gesetzliche Zuzahlung für Sie kostenfrei. Bei besonderen Wünschen bezüglich Ihrer Inkontinenzhilfen wird eventuell eine weitere private Zuzahlung fällig. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Lieferanten nach den genauen Konditionen.
Alle Fragen zu ableitenden Inkontinenzhilfen beantwortet Ihnen das geschulte Personal des jeweiligen Lieferanten. Darüber hinaus – insbesondere bei Fragen zu Kostenübernahme und Zuzahlung – stehen Ihnen unsere Kundenberater in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe gerne zur Verfügung.