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München, 2. Dezember 2021. Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Verlängerung der telefonischen Krankschreibung auf seiner Tagesordnung. Für die große Mehrheit der Erwerbstätigen in Bayern wäre eine Verlängerung eine große Erleichterung:  Über 80 Prozent sind bereit, sich eine Krankschreibung über ein ärztliches Telefonat oder eine Videosprechstunde zu holen – mehr als ein Fünftel ohne Beschränkung auf bestimmte Erkrankungen. Erwerbstätige schätzen am fernmündlichen oder virtuellen Arztkontakt, dass das Ansteckungsrisiko entfällt und im Vergleich zum persönlichen Praxisbesuch Zeit eingespart wird. Das zeigt eine Sonderanalyse zum DAK-Gesundheitsreport 2021 „Corona-Krise und Digitalisierung“. 
 

„Die Menschen sind offen für neue intelligente Wege der ambulanten medizinischen Versorgung“, sagt Sophie Schwab, Leiterin der Landesvertretung der DAK-Gesundheit in Bayern. „Es ist klug, gerade in den jetzt anstehenden harten Wintermonaten der Pandemie an der Telefonischen Krankschreibung festzuhalten.“ Die Sonderregelung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu Beginn der Pandemie beschlossen. Sie galt mit Unterbrechungen seit dem 9. März 2020 und wurde zuletzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Männer und Frauen können sich bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege telefonisch krankschreiben lassen, wenn kein Verdacht auf eine Corona-Infektion gegeben ist. Die Krankschreibung erfolgt für bis zu sieben Kalendertage und lässt sich bei Bedarf einmal um weitere sieben Tage verlängern. 
 
Beschäftigte schätzen Wegfall des Ansteckungsrisikos

An der sogenannten Telefon-AU schätzen die Erwerbstätigen in Bayern vor allem den Wegfall des Ansteckungsrisikos (80 Prozent). Zeitersparnis ist für Berufstätige ebenfalls ein wichtiges Argument für die telefonische AU – zumal viele nur wegen der Krankschreibung überhaupt den Arztkontakt suchen. 38 Prozent der Erwerbstätigen aus Bayern geben an, beim letzten Mal nur wegen einer Krankschreibung in der Praxis gewesen zu sein. „Wir wissen es auch aus früheren Studien: Ein erheblicher Teil der Arztkontakte ist darauf zurückzuführen, dass die Menschen für ihre Arbeitgeber eine Krankschreibung benötigen“, betont Schwab. „Es sollte gerade in der Pandemie leichter sein, auch digitale Kommunikationswege zu wählen, die es dem Arzt oder der Ärztin erlauben, sich ein Bild über die Notwendigkeit einer Krankschreibung zu machen.“

Als Nachteil einer rein telemedizinischen Konsultation sieht die große Mehrheit, dass möglicherweise ernst zu nehmende Beschwerden unentdeckt bleiben und Krankheiten verschleppt werden könnten. Zudem befürchten knapp zwei Drittel einen Missbrauch zum Blaumachen. Bei einer Krankschreibung nach Videosprechstunde sehen weniger Beschäftigte dieses Risiko (53 Prozent). Videosprechstunden könnten aus Sicht der Erwerbstätigen weiter zu einem digitalen Gesamtangebot ausgebaut werden: Möglichkeiten wie eine Onlineterminvereinbarung, elektronische Rezepte zu bekommen oder digitale Überweisungen an Facharztpraxen würden die Videosprechstunde zusätzlich attraktiv machen. 
 
DAK-Gesundheit kooperiert mit Videosprechstundenanbieter

Die DAK-Gesundheit hat zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen mit einem Anbieter für ärztliche Videosprechstunden per App einen Vertrag abgeschlossen. DAK-versicherte Patientinnen und Patienten können sich über die Smartphone-App Kry zu einem vereinbarten Termin mit einem zugelassenen Arzt oder einer Ärztin treffen. Bei Bedarf bekommen sie bei dieser Videobesprechung auch eine digitale Krankschreibung, ein Rezept oder eine Überweisung. Mehr Informationen unter: www.dak.de/kr

Tanja Mayinger

Pressesprecherin Bayern