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Frankfurt, 13. Juli 2020 – Wohnzimmer statt Wartezimmer – der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) hat mit der Videosprechstunde bereits vor einigen Wochen ein neues Versorgungsangebot gestartet. Patienten haben seither die Möglichkeit, sich per Videotelefonie einem Bereitschaftsarzt vorzustellen. Mit dem elektronischen Rezept (eRezept) erweitert die KVH die Videosprechstunde seit dem 1. Juli 2020 um einen weiteren digitalen Service. Das eRezept ersetzt das herkömmliche Papierrezept und lässt sich vollständig online verwalten. Kooperationspartner der KVH sind der Hessische Apothekerverband (HAV), die AOK Hessen, die DAK-Gesundheit, die Techniker Krankenkasse und Optica.

Patienten, die außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten akute Beschwerden haben, versorgt der Ärztliche Bereitschaftsdienst in rund 70 Bereitschaftsdienstzentralen in ganz Hessen. Den Weg in eine dieser Zentralen können sich Patienten seit Kurzem gegebenenfalls sparen. Möglich macht das eine Videosprechstunde, die der ÄBD zunächst Mittwoch- und Freitagnachmittag anbietet. Patienten können dazu unter 116117, der bundeseinheitlichen Rufnummer des Bereitschaftsdienstes, einen Termin vereinbaren und werden zur vereinbarten Zeit von einem Arzt per Videotelefonie angerufen. Ergibt die Untersuchung, dass ein Arzneimittel notwendig ist, stellt der Arzt ein eRezept aus, welches die Patienten im Portal „MORE – Mein Online-Rezept“ unter www.mein-onlinerezept.de einfach und schnell verwalten können. Sie können dieses einer der derzeit rund 600 teilnehmenden hessischen Apotheken vor Ort zuweisen und das Arzneimittel dort abholen. Ist ein Arzneimittel nicht vorrätig, bekommen Patienten eine Information und gehen entweder erst dann in die Apotheke, wenn das Arzneimittel verfügbar ist, oder geben das Rezept an eine andere Apotheke. Doppelte Wege in die Apotheke sind damit passé.

Wer von den neuen Serviceangeboten profitieren möchte, kann sich für die Videosprechstunde und das eRezept registrieren – das geht kostenlos. Die Videosprechstunde kann von Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch genommen werden, das eRezept zunächst nur von Patienten, die bei der AOK Hessen, der DAK-Gesundheit oder der Techniker Krankenkasse versichert sind.

Für die Videosprechstunde gelten zudem einige medizinische und technische Voraussetzungen. Demnach ist eine Videosprechstunde nur dann möglich, wenn die Krankheitszeichen (z.B. Erkältungskrankheiten oder Hautausschläge) eine Diagnose per Bildschirm zulassen. Ob dies möglich ist, stellen die medizinischen Fachangestellten der 116117 im Rahmen eines medizinischen Ersteinschätzungsverfahrens am Telefon fest. Darüber hinaus benötigen Patienten entweder einen Computer mit Webcam, ein Smartphone oder ein Tablet sowie eine ausreichend schnelle Internetverbindung. Alle wichtigen Informationen gibt es unter www.bereitschaftsdienst-hessen.de/videosprechstunde-erezept. Dort ist auch die Registrierung möglich. 

Das neue Versorgungsangebot im ÄBD besteht im Rahmen eines Modellprojekts, das die Kassenärztliche Vereinigung Hessen gemeinsam mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV), der AOK Hessen, der DAK-Gesundheit, der Techniker Krankenkasse und dem Abrechnungs- und IT-Dienstleister Optica durchführt. „Gemeinsam möchten wir mit dem Projekt die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben. Für eine optimierte, qualitativ hochwertige Versorgung von morgen und das Wohl der hessischen Patienten“, so die Projektpartner.
 



Daniel Caroppo

Pressesprecher für Hessen
 

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