Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Verdoppelt: NRW-Väter bleiben öfters beim kranken Kind

Im Bundesvergleich laut DAK-Analyse jedoch viertletzter Rang

Die gute Nachricht zuerst: Väter aus Nordrhein-Westfalen engagieren sich immer häufiger bei der Pflege ihrer kranken Kinder. Sie meldeten sich im Vergleich zu 2010 nahezu doppelt so häufig von der Arbeit ab: 2016 waren es laut Analyse der DAK-Gesundheit 19,4 Prozent aller Betroffenen – im Jahr 2010 waren es nur 9,8 Prozent. Allerdings ist dies im bundesweiten Vergleich nur der viertletzte Platz. Besonders engagiert sind Väter in Thüringen und Sachsen: Hier lag die Betreuungsquote bei knapp 30 Prozent. Schlusslicht sind die Väter aus dem Saarland.

Mehr als 8.400 DAK-Versicherte aus NRW reichten im vergangenen Jahr Anträge für das sogenannte Kinderpflege-Krankengeld ein. Der Anteil der Väter, die ihre kranken Kinder zu Hause betreuen, stieg auf 19,4 Prozent an (2015: 16,4 Prozent). Die Krankenkasse beobachtet diesen Trend bereits seit sieben Jahren. Sonja Neuhausen, Gleichstellungsbeauftragte der DAK-Gesundheit in NRW bewertet die Entwicklung positiv: „Wenn Mutter und Vater arbeiten, macht es Sinn, wenn sich auch beide die Pflege der kranken Kinder teilen.“

Thüringen vorn, Saarland abgeschlagen

Traditionell ist der Anteil der Väter, die im Krankheitsfall auf ihre Kinder aufpassen, in den östlichen Bundesländern deutlich höher als im Westen. So auch im Jahr 2016: Die Väter in Thüringen und Sachsen sind mit einem Betreuungsanteil von über 28 Prozent vorn, dicht gefolgt von Brandenburg und Sachsen-Anhalt (27 und 26 Prozent). Das Saarland belegt mit 16 Prozent den letzten Platz nach Rheinland-Pfalz (18 Prozent), Bayern und Baden-Württemberg (je 19 Prozent).

Kinderpflege-Krankengeld: Das steckt dahinter

Krankenkassen springen ein, wenn Eltern mit kranken Kindern zu Hause bleiben und der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet. Anspruch auf das Krankengeld haben gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zu zwölf Jahre. Väter und Mütter mit einem Kind haben jeweils Anspruch auf zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Die Höhe des Kinderpflege-Krankengelds beträgt zwischen 90 und 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.



Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher

Bild zum Download