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Hamburg, 26. August 2021. Die DAK-Gesundheit ist dem bundesweit ersten Qualitätsvertrag zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus beigetreten. Damit profitieren künftig noch mehr Patient*innen von diesem innovativen Angebot am Ev. Krankenhaus Alsterdorf.

Katrin Schmieder, Landeschefin der DAK-Gesundheit in Hamburg: „Mit dem Beitritt der DAK-Gesundheit zum Qualitätsvertrag haben wir ein weit über Hamburgs Grenzen hinaus anerkanntes Krankenhaus als Partner, das mit jahrelanger Erfahrung und hohem Leistungsniveau Menschen mit Behinderung versorgt. Für unsere Versicherten mit Behinderung und ihre Angehörigen ist die Begleitung durch eine Lotsin/einen Lotsen während eines Krankenhausaufenthaltes und für die Vorbereitung der Krankenhausentlassung eine wichtige Ergänzung und Unterstützung, die wesentlich zur Steigerung des Behandlungserfolges beiträgt.“

Im Rahmen des Qualitätsvertrags stehen sogenannte „Lots*innen für Menschen mit Unterstützungsbedarf“ vor und während des Klinikaufenthaltes als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Sie sind besonders geschult und koordinieren den Aufnahme- und Entlassprozess eng und individuell. Neben der Kommunikation (verständlich Sprechen und Einbindung der Angehörigen) wird auch die Diagnostik und Therapie noch besser an die Bedürfnisse der einzelnen Patientengruppe angepasst. Bei den Patient*innen werden auf diese Weise das Verstehen der Situation, Teilhabe, Selbstbestimmung und informierte Entscheidungen ermöglicht.

Michael Schmitz und Dr. Léon von Brasch, Geschäftsführer des Ev. Krankenhauses Alsterdorf: „Wir begrüßen es sehr, dass die DAK-Gesundheit dem Qualitätsvertrag beigetreten ist und schätzen dies auch als Anerkennung unserer langjährigen Erfahrung. Gemeinsam treten wir für das Ziel ein, die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus strukturell und langfristig zu verbessern.“  

Bundesweit nimmt die Zahl der Patient*innen mit komplexen Behinderungen zu. Sie sind überdurch­schnittlich häufig von zusätzlichen körperlichen und psychischen Störungen betroffen. Pflegerische, diagnostische und therapeutische Prozesse gestalten sich aufgrund des speziellen und erhöhten Hilfebedarfs schwieriger, langwieriger, komplexer und ressourcenaufwändiger. Deshalb hat das Ev. Krankenhaus Alsterdorf den bundesweit ersten Qualitätsvertrag zu diesem Thema mit entwickelt und abgeschlossen.

Hintergrund:
Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf hat einen besonderen Versorgungsauftrag für Menschen mit Behinderung. Gemeinsam mit der AOK Rheinland/Hamburg hat es zum 1.10.2020 den bundesweit ersten Qualitäts­vertrag zur Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung im Krankenhaus initiiert. Auch die BARMER hat den Vertrag unterzeichnet. Mit der DAK ist nun eine weitere große Ersatzkasse dem Vertrag beigetreten.

Qualitätsverträge
Der durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) neu geschaffene § 110a SGB V sieht vor, dass Krankenkassen und Krankenhausträger zeitlich befristete Qualitätsverträge schließen können. Ziel der Qualitätsverträge ist es zu erproben, inwieweit sich stationäre Behandlungsleistungen weiter verbessern lassen. Die medizinische Versorgung von Menschen mit komplexen Behinderungen im Krankenhaus ist eines von vier Leistungsbereichen der Qualitätsverträge. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist vom GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit der Evaluation beauftragt worden.


Sönke Krohn

Pressesprecher für Hamburg

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