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Wie lange habe ich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld?

Sie haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr. Falls eine akute Pflegesituation infolge der Corona-Pandemie auftritt, kann der Anspruch um zusätzliche 20 Arbeitstage erhöht werden. Diese Regelung gilt bis zum 30.04.2023

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