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Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld richtet sich nach Ihrem Gehalt. Es beträgt für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr entweder

  • 90 Prozent Ihres Nettolohns oder 
  • 70 Prozent Ihres Bruttolohns, 

maximal jedoch 128,63 Euro täglich. Der niedrigere Betrag wird gezahlt (brutto). 

Wichtig ist, dass Ihr Familienmitglied bei uns versichert ist. Sie erhalten das Geld von der DAK-Pflegekasse auch, wenn Sie als pflegender Angehöriger oder pflegende Angehörige selbst nicht bei uns versichert sind. 

Aktualisiert am:

Aus dem Pflegeunterstützungsgeld müssen – wie aus Ihrem Lohn – Beiträge zur Arbeitslosen- sowie zur Renten- und Krankenversicherung geleistet werden.