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Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld richtet sich nach Ihrem Gehalt. Es beträgt für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr entweder

  • 90 Prozent Ihres Nettolohns oder 
  • 70 Prozent Ihres Bruttolohns, 

maximal jedoch 116,38 (2024) Euro täglich. Der niedrigere Betrag wird gezahlt (brutto). 

Wichtig ist, dass Ihr Familienmitglied bei uns versichert ist. Sie erhalten das Geld von der DAK-Pflegekasse auch, wenn Sie als pflegender Angehöriger oder pflegende Angehörige selbst nicht bei uns versichert sind. 

Aktualisiert am:

Aus dem Pflegeunterstützungsgeld müssen – wie aus Ihrem Lohn – Beiträge zur Arbeitslosen- sowie zur Renten- und Krankenversicherung geleistet werden.