Habe ich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld?
Sie haben unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld:
- Sie haben eine ärztliche Bescheinigung. Diese bestätigt die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit Ihres Familienmitgliedes sowie die Notwendigkeit Ihrer Hilfe in der plötzlichen Pflegesituation.
- Sie sind berufstätig und erhalten während Ihrer kurzfristigen Auszeit keinen Lohn von Ihrem Arbeitgeber.
- Sie pflegen einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige.
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