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Habe ich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld?

Sie haben unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld:

  • Sie haben eine ärztliche Bescheinigung. Diese bestätigt die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit Ihres Familienmitgliedes sowie die Notwendigkeit Ihrer Hilfe in der plötzlichen Pflegesituation. 
  • Sie sind berufstätig und erhalten während Ihrer kurzfristigen Auszeit keinen Lohn von Ihrem Arbeitgeber.
  • Sie pflegen einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige
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