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Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Sie können Ihren Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro nutzen für:

  • Leistungen der Kurzzeitpflege 
  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege
  • Anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Unterstützung im Alltag, wie z.B. Begleitung, Beschäftigung oder Hilfe im Haushalt. Darunter fällt auch die Nachbarschaftshilfe. Leistungserbringer und Privatpersonen, die diese Hilfen anbieten, müssen im jeweiligen Bundesland anerkannt sein.
  • Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung
Möchten Sie wissen, wie hoch Ihr aktuelles Budget für Entlastungsleistungen ist, welche Leistungserbringer mit uns Verträge haben oder wie man sich für die Nachbarschaftshilfe qualifizieren kann? Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie an unter 040-325 325 555.
Aktualisiert am: