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Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

Nein, der Entlastungsbetrag kann nicht pauschal an Sie ausgezahlt werden. Sie erhalten den Betrag, wenn Sie Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen und diese bei uns mit Rechnungen nachweisen. Wir erstatten bis zu 131 Euro monatlich.

Schöpfen Sie Ihren Entlastungsbetrag nicht aus, verfällt der Restbetrag nicht. Sie können ihn auf den darauffolgenden Monat übertragen. Leistungen, die Sie am Ende eines Kalenderjahres nicht benötigt haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

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