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Welche Einnahmen von Selbstständigen sind für die Krankenversicherung beitragspflichtig?

Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, berechnen wir die Beiträge anhand Ihres beitragspflichtigen Gesamteinkommens. Dazu gehören unter anderem:

  • Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Arbeit (steuerrechtlicher Gewinn)
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Renten und Versorgungsbezüge
  • Arbeitsentgelt aus mehr als geringfügiger Beschäftigung
  • Sonstige Einnahmen (etwa Abfindungen, Unterhaltszahlungen, Energiebeihilfen und weitere)
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