Wann muss ich die Beiträge zahlen?

Die Beiträge für freiwillig Versicherte müssen Sie bis zum 15. des Folgemonats bezahlen. Der Beitrag für März ist also spätestens am 15. April fällig. Fällt der 15. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, genügt die Zahlung am darauffolgenden Bankarbeitstag.

Damit wir Beiträge, Zuzahlungen oder sonstige Forderungen von Ihrem Konto abbuchen können, erteilen Sie uns bitte ein SEPA-Mandat / eine Einzugsermächtigung.
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