Welche Beiträge zahlen versicherungspflichtige Rentner und Rentnerinnen?
Versicherungspflichtige Rentner und Rentnerinnen zahlen auf Ihre Rente 8,15 Prozent zur Krankenversicherung. Zur Pflegeversicherung zahlen Sie 3,05 Prozent bzw. 3,4 Prozent für Kinderlose. Freiwillig versicherte Rentner und Rentnerinnen zahlen den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf ihr gesamtes monatliches Einkommen.
Neu: Beitragssätze in der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023
Ab Juli steigen die Beitragssätze in der Pflegeversicherung auf 3,4 Prozent. Kinderlose Versicherte, die ab dem 1.1.1940 geboren sind, zahlen dann 4 Prozent. Für Versicherte mit mehr als einem Kind gibt es Abschläge auf den Beitragssatz. Er reduziert sich für sie um jeweils 0,25 Prozentpunkte - für das 2.,3.,4. und 5. Kind. Somit ist ein Abschlag von maximal einem Prozent möglich. Das gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird (oder 25 Jahre alt geworden wäre).
