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Welche Beiträge zahlen freiwillig versicherte Rentner und Rentnerinnen?

Freiwillig versicherte Rentner und Rentnerinnen zahlen den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf ihr gesamtes monatliches Einkommen. Es gilt allerdings eine gesetzlich festgelegte Mindest- und Höchsteinnahmegrenze. Beiträge müssen Sie höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175   Euro monatlich zahlen. Alle weiteren Einnahmen sind beitragsfrei. Die Mindesthöhe für die Berechnung der Beiträge beträgt 1178,33 (2024) Euro monatlich, selbst wenn Sie geringere Einnahmen haben.
 

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