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Auf welche Einnahmen müssen versicherungspflichtige Rentner und Rentnerinnen Krankenkassen-Beiträge zahlen?

Sind Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, zahlen Sie Beiträge aus folgendem Einkommen:

  • Gesetzliche Renten von der Deutschen Rentenversicherung
  • Ausländische gesetzliche Renten
  • Versorgungsbezüge aus dem In- und Ausland, wie zum Beispiel Betriebsrenten, Pensionen, Renten der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (zum Beispiel VBL), Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung (davon werden für höchstens 120 Monate monatlich 1/120 der Zahlung berücksichtigt), Renten der Versorgungseinrichtungen für besondere Berufsgruppen (zum Beispiel Ärzte oder Architekten)
  • Einkommen aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
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