Rente: Was ist die Vorversicherungszeit und wann habe ich diese erfüllt?
Die Vorversicherungszeit umfasst den Zeitraum vom Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags. Sie ist erfüllt, wenn Sie mindestens 90% der zweiten Hälfte dieses Zeitraums selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder gesetzlich familienversichert gewesen waren.
Zusätzlich wird auf die erforderliche Mitgliedszeit für jedes Kind, das Sie haben, eine Zeit von 3 Jahren angerechnet.
Eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner ist nur möglich, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt wurde. (Ausnahmen gibt es bei Waisenrenten)
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Man spricht hier auch von der "9/10-Regelung".
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